Buwog: Antrag gegen Richterin
Sie soll durch ihren Ehemann voreingenommen sein
Wien/Linz – Am kommenden Dienstag soll im Wiener Landesgericht für Strafsachen der Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Grassers Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess wollen das noch in letzter Minute verhindern. Sie haben einen Ablehnungsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker eingebracht.
Hohenecker soll durch ihren Ehemann voreingenommen sein, der als Strafrichter am Landesgericht Korneuburg arbeitet. Dieser habe sich über Twitter in rund ein Dutzend Nachrichten zum Buwog-Verfahren und zur Person Grassers geäußert. Aus diesen lasse sich nach Ansicht der GrasserAnwälte „eine tiefe Abneigung“des Richters gegenüber dem ExFinanzminister ableiten. Hoheneckers Ehemann habe sich „in massiver Weise an der (medialen) Vorverurteilung“Grassers beteiligt.
Zugleich stehe fest, dass dieser sich für prominente Fälle seiner Ehefrau besonders interessiere und sich zu diesen eine „deutliche Meinung“bilde, die er „unverblümt“äußere. Im Jänner 2015 soll Hoheneckers Ehemann getwittert haben: „Sollte #bandion (gemeint: Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, Anm.) der Prozess gg. #grasser zufallen, wenn es denn je einen geben wird, so spricht es sich leichter von Minister zu Minister.“Zwei Tage später folgte folgendes Statement: „Grasser-Prozess wartet noch auf Bandion-Ortner, weil Minister einander besser verstehen.“Das seit Oktober 2009 über Youtube abrufbare Musikvideo „Karl-Heinz“der Wiener Liedermacher Christoph und Lollo, das den Ex-Finanzminister aufs Korn nimmt, kommentierte Hoheneckers Ehemann im Februar 2015 mit der Bemerkung „immer noch aktuell!“. Zu einer Zeitungsmeldung, Grasser müsse die Nutzung eines Porsche nachversteuern, stellte er im Herbst desselben Jahres „Na dann, jetzt haben sie ihn aber echt dran gekriegt ...“fest. Einen im Herbst 2015 im Fernsehen ausgestrahlten Schweizer Tatort- Krimi quittierte der Richter mit „Gäb’s den #tatort wirklich, wäre #grasser in Lebensgefahr“. Dem Tweet waren ein Engel sowie eine Pistole als Emoticons beigefügt. Die Tweets sind mittlerweile nicht mehr für jedermann einsehbar.
Entscheidung diese Woche
Aus all dem schließen die Anwälte, dass die Buwog-Richterin von ihrem Ehemann beeinflusst und die anstehende Hauptverhandlung parteiisch geführt werden könnte. Ainedter und Wess halten eine unvoreingenommene Verhandlungsführung durch Marion Hohenecker für ausgeschlossen.
Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte den Ablehnungsantrag. „Dieser wird jetzt inhaltlich geprüft. Es ist davon auszugehen, dass der Präsident (des Straflandesgericht Wien, Friedrich Forsthuber; Anm.) noch diese Woche darüber entscheiden wird“, sagte Salzborn. (APA)