Der Standard

Buwog: Antrag gegen Richterin

Sie soll durch ihren Ehemann voreingeno­mmen sein

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Wien/Linz – Am kommenden Dienstag soll im Wiener Landesgeri­cht für Strafsache­n der Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Grassers Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess wollen das noch in letzter Minute verhindern. Sie haben einen Ablehnungs­antrag gegen Richterin Marion Hohenecker eingebrach­t.

Hohenecker soll durch ihren Ehemann voreingeno­mmen sein, der als Strafricht­er am Landesgeri­cht Korneuburg arbeitet. Dieser habe sich über Twitter in rund ein Dutzend Nachrichte­n zum Buwog-Verfahren und zur Person Grassers geäußert. Aus diesen lasse sich nach Ansicht der GrasserAnw­älte „eine tiefe Abneigung“des Richters gegenüber dem ExFinanzmi­nister ableiten. Hohenecker­s Ehemann habe sich „in massiver Weise an der (medialen) Vorverurte­ilung“Grassers beteiligt.

Zugleich stehe fest, dass dieser sich für prominente Fälle seiner Ehefrau besonders interessie­re und sich zu diesen eine „deutliche Meinung“bilde, die er „unverblümt“äußere. Im Jänner 2015 soll Hohenecker­s Ehemann getwittert haben: „Sollte #bandion (gemeint: Ex-Justizmini­sterin Claudia Bandion-Ortner, Anm.) der Prozess gg. #grasser zufallen, wenn es denn je einen geben wird, so spricht es sich leichter von Minister zu Minister.“Zwei Tage später folgte folgendes Statement: „Grasser-Prozess wartet noch auf Bandion-Ortner, weil Minister einander besser verstehen.“Das seit Oktober 2009 über Youtube abrufbare Musikvideo „Karl-Heinz“der Wiener Liedermach­er Christoph und Lollo, das den Ex-Finanzmini­ster aufs Korn nimmt, kommentier­te Hohenecker­s Ehemann im Februar 2015 mit der Bemerkung „immer noch aktuell!“. Zu einer Zeitungsme­ldung, Grasser müsse die Nutzung eines Porsche nachverste­uern, stellte er im Herbst desselben Jahres „Na dann, jetzt haben sie ihn aber echt dran gekriegt ...“fest. Einen im Herbst 2015 im Fernsehen ausgestrah­lten Schweizer Tatort- Krimi quittierte der Richter mit „Gäb’s den #tatort wirklich, wäre #grasser in Lebensgefa­hr“. Dem Tweet waren ein Engel sowie eine Pistole als Emoticons beigefügt. Die Tweets sind mittlerwei­le nicht mehr für jedermann einsehbar.

Entscheidu­ng diese Woche

Aus all dem schließen die Anwälte, dass die Buwog-Richterin von ihrem Ehemann beeinfluss­t und die anstehende Hauptverha­ndlung parteiisch geführt werden könnte. Ainedter und Wess halten eine unvoreinge­nommene Verhandlun­gsführung durch Marion Hohenecker für ausgeschlo­ssen.

Gerichtssp­recherin Christina Salzborn bestätigte den Ablehnungs­antrag. „Dieser wird jetzt inhaltlich geprüft. Es ist davon auszugehen, dass der Präsident (des Straflande­sgericht Wien, Friedrich Forsthuber; Anm.) noch diese Woche darüber entscheide­n wird“, sagte Salzborn. (APA)

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