Wie es nach der Insolvenz für Niki-Passagiere weitergeht
Tausende Niki-Passagiere dürfen auf Staatskosten heimfliegen. Unzählige haben Tickets für den künftigen Urlaub gebucht. Und was nun? Wer hat Chancen auf Entschädigung, wie kommen die Gestrandeten heim?
FRAGE & ANTWORT: Regina Bruckner
Frage: Niki-Flieger bleiben auf dem Boden, zahlreiche Österreicher sind gestrandet. Wie geht es nun weiter? Antwort: Die Rückholaktion für österreichische Passagiere, die derzeit irgendwo festsitzen, ist laut Verkehrsministerium bereits angelaufen. Knapp über 5000 sind betroffen, die direkt bei Niki gebucht haben und nun nach Österreich zurückgeholt werden.
Frage: Wer wird das bezahlen, und wie hoch werden die Kosten sein? Antwort: Bezahlen wird die Rückholaktion der Steuerzahler. Der Bund wird das laut Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) vorfinanzieren. Mit dem Finanzminister werden derzeit Finanzierungsgespräche geführt. Wie viel die Aktion kosten wird, kann man im Ministerium noch nicht abschätzen.
Frage: Wie läuft die Rückholaktion konkret ab? Antwort: Mehrere Fluggesellschaften bieten Betroffenen kurzfristig Sonderkonditionen für noch ver- fügbare Sitzplätze in Rückflügen. Die AUA will bei Bedarf auch Flugzeuge aus dem Hangar holen und Zusatzflüge anbieten. Reisende können sich an die Informationsschalter der Fluglinien in den Flughäfen oder an die Telefonhotlines wenden. Condor, Eurowings, Germania, Tuifly, Lufthansa und Swiss sind an Bord. Frage: Wie viele Passagiere sind insgesamt betroffen? Antwort: Bis zum 27. Dezember haben laut Insolvenzverwalter Lucas Flöther knapp 40.000 Passagiere ihren Heimflug mit Niki geplant. Rund 15.500 haben selbst gebucht, rund 25.500 über Reiseveranstalter. Bis zum Insolvenzantrag sind – nach aktuellem Stand – rund 410.000 Niki-Flugtickets ausgestellt worden, für Flüge, die noch nicht abgeflogen sind. Davon wurden rund 210.000 Tickets über Reiseveranstalter gebucht.
Frage: Gehen jene, die Tickets haben, nun leer aus, oder gibt es Aussicht auf Entschädigung oder Rückerstattung der entstandenen Kosten? Antwort: Kommt darauf an, wo die Tickets gebucht wurden, sagen Konsumentenschützer. Schlecht sieht es laut ihrer Einschätzung für jene aus, die bei Niki direkt gebucht haben. Betroffene könnten Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, die Aussichten auf nennenswerte Rückzahlung seien gering. Anders sieht das Masseverwalter Flöther: „Fast alle Passagiere, die bei Niki gebucht haben, erhalten den gezahlten Flugpreis zurück oder werden umgebucht.“Gültig für Tickets mit Reisezeitraum bis Ende Oktober 2018. Frage: Und wenn das Ticket im Reisebüro gebucht wurde? Antwort: Reisebüros sind in der Regel abgesichert. Das Gleiche gilt für jene, die eine Pauschalreise gebucht haben, weil der Reiseveranstalter eine Transportverpflichtung hat. Tui bietet etwa Kunden an, kostenfrei auf Ersatzflüge umzubuchen. Jene, für die keine Ersatzflüge gefunden werden, können kostenfrei stornieren. Das Geld gibt es zurück.
Frage: Was ist mit Tickets von einer Flugvergleichsplattform? Antwort: Solche Tickets verfallen laut Konsumentenschützern, außer sie wurden in Kombination etwa mit einem Hotelzimmer gebucht. Schlecht sieht es für eine Versicherung durch Kreditkartenanbieter aus, sagt Ulrike Weiß von der AK OÖ, denn in der Regel handle es sich bei solchen Versicherungen um Stornoversicherungen. Eine Insolvenz sei allerdings kein Stornofall.
Frage: Und wie sieht es mit dem Arbeitgeber aus, wenn Passagiere dank Airline-Pleite am Urlaubsort festsitzen? Antwort: Das wäre Glück im Unglück. Denn es gilt als Dienstverhinderung – zumindest für Angestellte, muss also bezahlt werden. Nur mitteilen muss man es im Büro.