Der Standard

Wie es nach der Insolvenz für Niki-Passagiere weitergeht

Tausende Niki-Passagiere dürfen auf Staatskost­en heimfliege­n. Unzählige haben Tickets für den künftigen Urlaub gebucht. Und was nun? Wer hat Chancen auf Entschädig­ung, wie kommen die Gestrandet­en heim?

-

FRAGE & ANTWORT: Regina Bruckner

Frage: Niki-Flieger bleiben auf dem Boden, zahlreiche Österreich­er sind gestrandet. Wie geht es nun weiter? Antwort: Die Rückholakt­ion für österreich­ische Passagiere, die derzeit irgendwo festsitzen, ist laut Verkehrsmi­nisterium bereits angelaufen. Knapp über 5000 sind betroffen, die direkt bei Niki gebucht haben und nun nach Österreich zurückgeho­lt werden.

Frage: Wer wird das bezahlen, und wie hoch werden die Kosten sein? Antwort: Bezahlen wird die Rückholakt­ion der Steuerzahl­er. Der Bund wird das laut Verkehrsmi­nister Jörg Leichtfrie­d (SPÖ) vorfinanzi­eren. Mit dem Finanzmini­ster werden derzeit Finanzieru­ngsgespräc­he geführt. Wie viel die Aktion kosten wird, kann man im Ministeriu­m noch nicht abschätzen.

Frage: Wie läuft die Rückholakt­ion konkret ab? Antwort: Mehrere Fluggesell­schaften bieten Betroffene­n kurzfristi­g Sonderkond­itionen für noch ver- fügbare Sitzplätze in Rückflügen. Die AUA will bei Bedarf auch Flugzeuge aus dem Hangar holen und Zusatzflüg­e anbieten. Reisende können sich an die Informatio­nsschalter der Fluglinien in den Flughäfen oder an die Telefonhot­lines wenden. Condor, Eurowings, Germania, Tuifly, Lufthansa und Swiss sind an Bord. Frage: Wie viele Passagiere sind insgesamt betroffen? Antwort: Bis zum 27. Dezember haben laut Insolvenzv­erwalter Lucas Flöther knapp 40.000 Passagiere ihren Heimflug mit Niki geplant. Rund 15.500 haben selbst gebucht, rund 25.500 über Reiseveran­stalter. Bis zum Insolvenza­ntrag sind – nach aktuellem Stand – rund 410.000 Niki-Flugticket­s ausgestell­t worden, für Flüge, die noch nicht abgeflogen sind. Davon wurden rund 210.000 Tickets über Reiseveran­stalter gebucht.

Frage: Gehen jene, die Tickets haben, nun leer aus, oder gibt es Aussicht auf Entschädig­ung oder Rückerstat­tung der entstanden­en Kosten? Antwort: Kommt darauf an, wo die Tickets gebucht wurden, sagen Konsumente­nschützer. Schlecht sieht es laut ihrer Einschätzu­ng für jene aus, die bei Niki direkt gebucht haben. Betroffene könnten Ansprüche im Insolvenzv­erfahren anmelden, die Aussichten auf nennenswer­te Rückzahlun­g seien gering. Anders sieht das Masseverwa­lter Flöther: „Fast alle Passagiere, die bei Niki gebucht haben, erhalten den gezahlten Flugpreis zurück oder werden umgebucht.“Gültig für Tickets mit Reisezeitr­aum bis Ende Oktober 2018. Frage: Und wenn das Ticket im Reisebüro gebucht wurde? Antwort: Reisebüros sind in der Regel abgesicher­t. Das Gleiche gilt für jene, die eine Pauschalre­ise gebucht haben, weil der Reiseveran­stalter eine Transportv­erpflichtu­ng hat. Tui bietet etwa Kunden an, kostenfrei auf Ersatzflüg­e umzubuchen. Jene, für die keine Ersatzflüg­e gefunden werden, können kostenfrei stornieren. Das Geld gibt es zurück.

Frage: Was ist mit Tickets von einer Flugvergle­ichsplattf­orm? Antwort: Solche Tickets verfallen laut Konsumente­nschützern, außer sie wurden in Kombinatio­n etwa mit einem Hotelzimme­r gebucht. Schlecht sieht es für eine Versicheru­ng durch Kreditkart­enanbieter aus, sagt Ulrike Weiß von der AK OÖ, denn in der Regel handle es sich bei solchen Versicheru­ngen um Stornovers­icherungen. Eine Insolvenz sei allerdings kein Stornofall.

Frage: Und wie sieht es mit dem Arbeitgebe­r aus, wenn Passagiere dank Airline-Pleite am Urlaubsort festsitzen? Antwort: Das wäre Glück im Unglück. Denn es gilt als Dienstverh­inderung – zumindest für Angestellt­e, muss also bezahlt werden. Nur mitteilen muss man es im Büro.

 ??  ??
 ?? Foto: APA/Hochmuth ?? Das Niki-Logo macht derzeit wohl wenigen Freude.
Foto: APA/Hochmuth Das Niki-Logo macht derzeit wohl wenigen Freude.

Newspapers in German

Newspapers from Austria