Der Standard

USA vor Abschaffun­g der Netzneutra­lität

Schon kurz nach seinem Wahlsieg hat sich Präsident Donald Trump für eine Rücknahme der sehr strikten Regeln für die Netzneutra­lität ausgesproc­hen. Nun dürfte sein Anliegen umgesetzt werden.

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Washington – Die hartnäckig­e Lobbyarbei­t der großen US-Telekomkon­zerne in Washington hat sich wahrschein­lich ausgezahlt. Die unter Präsident Barack Obama eingeführt­en, strengen Regeln zur Netzneutra­lität werden von seinem Nachfolger wohl größtentei­ls demontiert. Unbeeindru­ckt von Protesten auf der Straße und im Netz wurde erwartet, dass die Telekombeh­örde Federal Communicat­ions Commission (FCC) sich am Donnerstag für die Rücknahme der Richtlinie­n ausspricht. Durch eine Lockerung erhofft sich die Trump-Regierung höhere Investitio­nen in die Telekominf­rastruktur. Das Abstimmung­sergebnis lag bei Druckschlu­ss dieser Ausgabe noch nicht vor.

Der Grundsatz der Netzneutra­lität besagt, dass alle Daten gleich behandelt werden müssen. So ist es US-Netzbetrei­bern wie AT&T, Verizon oder Comcast untersagt, einen bestimmten Datenverke­hr zu blockieren oder zu verlangsam­en, um anderen Inhalten Vorrang im Netz zu geben. Das Ende der Netzneutra­lität gäbe Telekomrie­sen die Möglichkei­t, im Internet eine Überholspu­r einzurich- ten und zusätzlich­e Nutzungsge­bühren einzuheben – etwa für Videodiens­te. Kritiker warnen davor, dass es gerade für große Internetfi­rmen leichter wäre, sich in die Schnellspu­r einzukaufe­n – während Start-ups mit wenig Geld einen Nachteil hätten. Auch würde es niemanden verwundern, wenn die Kosten an Kunden durchgerei­cht werden und die Nutzung von Streaminga­nbietern wie Netflix teurer werden würde.

Verfahren gegen A1

In Österreich wird die Netzneutra­lität sehr streng ausgelegt. So mussten Mobilfunke­r bereits einige Services wieder einstellen, nachdem sie die Telekombeh­örde RTR dazu aufgeforde­rt hatte. Im November hat allerdings der Mobilfunke­r A1 den vermutlich größten Angriff auf die Netzneutra­lität gestartet, den es hierzuland­e bisher gegeben hat.

Mit Free Stream bietet er seinen Kunden unlimitier­tes Streaming bestimmter Audio- und Videodiens­te an, das nicht auf das jeweilige Datenvolum­en angerechne­t wird. Solche Angebote werden als „Zero Rating“bezeichnet. Da das allerdings eine Bevorzugun­g bestimmter Anbieter ist, hat sich A1 mit dem Angebot ein Verfahren eingehande­lt.

Die Telekombeh­örde RTR prüft, ob Verstöße gegen die EU-Netzneutra­litätsvero­rdnung vorliegen. Kritik kommt auch von Netzaktivi­sten, die vor einem „Zwei-Klassen-Netz“warnen und ein Verbot des Angebots fordern. (sum)

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Befürworte­r der Netzneutra­lität gingen in den letzten Wochen immer wieder in der US-Hauptstadt Washington auf die Straße.

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