USA vor Abschaffung der Netzneutralität
Schon kurz nach seinem Wahlsieg hat sich Präsident Donald Trump für eine Rücknahme der sehr strikten Regeln für die Netzneutralität ausgesprochen. Nun dürfte sein Anliegen umgesetzt werden.
Washington – Die hartnäckige Lobbyarbeit der großen US-Telekomkonzerne in Washington hat sich wahrscheinlich ausgezahlt. Die unter Präsident Barack Obama eingeführten, strengen Regeln zur Netzneutralität werden von seinem Nachfolger wohl größtenteils demontiert. Unbeeindruckt von Protesten auf der Straße und im Netz wurde erwartet, dass die Telekombehörde Federal Communications Commission (FCC) sich am Donnerstag für die Rücknahme der Richtlinien ausspricht. Durch eine Lockerung erhofft sich die Trump-Regierung höhere Investitionen in die Telekominfrastruktur. Das Abstimmungsergebnis lag bei Druckschluss dieser Ausgabe noch nicht vor.
Der Grundsatz der Netzneutralität besagt, dass alle Daten gleich behandelt werden müssen. So ist es US-Netzbetreibern wie AT&T, Verizon oder Comcast untersagt, einen bestimmten Datenverkehr zu blockieren oder zu verlangsamen, um anderen Inhalten Vorrang im Netz zu geben. Das Ende der Netzneutralität gäbe Telekomriesen die Möglichkeit, im Internet eine Überholspur einzurich- ten und zusätzliche Nutzungsgebühren einzuheben – etwa für Videodienste. Kritiker warnen davor, dass es gerade für große Internetfirmen leichter wäre, sich in die Schnellspur einzukaufen – während Start-ups mit wenig Geld einen Nachteil hätten. Auch würde es niemanden verwundern, wenn die Kosten an Kunden durchgereicht werden und die Nutzung von Streaminganbietern wie Netflix teurer werden würde.
Verfahren gegen A1
In Österreich wird die Netzneutralität sehr streng ausgelegt. So mussten Mobilfunker bereits einige Services wieder einstellen, nachdem sie die Telekombehörde RTR dazu aufgefordert hatte. Im November hat allerdings der Mobilfunker A1 den vermutlich größten Angriff auf die Netzneutralität gestartet, den es hierzulande bisher gegeben hat.
Mit Free Stream bietet er seinen Kunden unlimitiertes Streaming bestimmter Audio- und Videodienste an, das nicht auf das jeweilige Datenvolumen angerechnet wird. Solche Angebote werden als „Zero Rating“bezeichnet. Da das allerdings eine Bevorzugung bestimmter Anbieter ist, hat sich A1 mit dem Angebot ein Verfahren eingehandelt.
Die Telekombehörde RTR prüft, ob Verstöße gegen die EU-Netzneutralitätsverordnung vorliegen. Kritik kommt auch von Netzaktivisten, die vor einem „Zwei-Klassen-Netz“warnen und ein Verbot des Angebots fordern. (sum)