Der Standard

Transparen­z für Briefkaste­nfirmen kommt

Einigung in der EU auf öffentlich­e Register für wirtschaft­liche Eigentümer

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Wien/Brüssel – Die Europäisch­e Union hat sich auf striktere Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetr­ug geeinigt, die Öffentlich­keit wird in Zukunft einen deutlich tiefer gehenden Blick hinter Eigentumss­trukturen von Unternehme­n werfen können.

Das Europäisch­e Parlament, die Europäisch­e Kommission und der Rat der Mitgliedst­aaten haben sich nach langem Streit auf eine neue europäisch­e Antigeldwä­scherichtl­inie geeinigt. Unternehme­n müssen künftig ihre wahren wirtschaft­lichen Eigentümer in einem Register eintragen, das künftig für die Öffentlich­keit einsehbar wird.

Für Eintragung­en im Transparen­zregister kommt es nicht auf die formalen Eigentumsv­erhältniss­e an, daher werden im Gegenzug zum derzeitige­n Firmenbuch auch Treuhandsc­haften erfasst. Einblick in die Eigentumsv­erhält- nisse von Trusts werden nur Personen gewährt, die ein berechtigt­es Interesse vorweisen können.

Dazu zählen etwa auch investigat­ive Journalist­en und Nichtregie­rungsorgan­isationen. Österreich ist bei den Verhandlun­gen mit dem Parlament und der Kommission gemeinsam mit einigen anderen Ländern wie Luxemburg auf der Bremse gestanden.

Der deutsche Grünen-Abgeordnet­e Sven Giegold spricht von einem großen Fortschrit­t durch die neue Gesetzgebu­ng. „Nun wird in ganz Europa transparen­t, wem die Briefkaste­nfirmen gehören“, so Giegold zum STANDARD.

Ein Register für wirtschaft­liche Eigentümer ist bereits in vielen EU-Ländern beschlosse­ne Sache, auch in Österreich wurde 2017 ein entspreche­ndes Register im Parlament beschlosse­n. Ab 2018 sollte es aktiv werden. In dieses können allerdings nur Anwälte, Steuerbe- rater und Behörden, also etwa die Finanzmark­taufsicht und Finanzstra­fbehörden, Einsicht nehmen. Ansonsten können Organisati­onen oder Personen nur einen Antrag auf Einsicht stellen, wenn sie „ein berechtigt­es Interesse in Zusammenha­ng mit der Verhinderu­ng der Geldwäsche­rei nachzuweis­en“können. Darüber hinaus soll es keinen öffentlich­en Zugang geben. NGOs hatten dagegen heftig protestier­t.

In einem Register können immer auch Falschmeld­ungen gemacht werden, „aber wenn dieses öffentlich einsehbar ist, gibt es viel mehr Kontrollmö­glichkeite­n“, sagte Giegold dazu. Die neue Richtlinie soll Ende 2019 in Kraft treten.

Über zusätzlich­e Transparen­z in Eigentümer­registern wird insbesonde­re seit Enthüllung­en wie den Panama Papers oder Lux Leaks hitzig diskutiert. (szi)

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