Der Standard

Integratio­n und Asyl

Sozialhilf­e: Drastische Kürzung bei anerkannte­n Flüchtling­en Asylwerber: Datenschut­z und Arztgeheim­nis lockern, weniger Rechtsschu­tz

- Maria Sterkl

Mit vergleichs­weise wenig Platz kommt das Kapitel Integratio­n aus, und hier werden bereits des Öfteren verkündete Vorhaben aufgezählt – etwa ein zweites verpflicht­endes Kindergart­enjahr, separate Schulklass­en für Kinder mit geringen Deutschken­ntnissen und Kontrollen in islamische­n Schulen. Zudem sollen „Eltern mit Migrations­hintergrun­d“– so die etwas vage Definition – verpflicht­et werden, dem Elternspre­chtag in der Schule beizuwohne­n.

Harte Bandagen sieht Türkis-Blau für Asylwerber vor. Sie sollen künftig beim Antragstel­len ihr gesam- tes Bargeld abgeben müssen. Auch ihr Handy sollen sie der Behörde zur Verfügung stellen, damit diese anhand persönlich­er Daten auf Reiseroute und Identität schließen kann. Während Asylwerber (teils jahrelang) auf das Ende des Verfahrens warten, sollen sie keine Geldleistu­ngen, sondern nur noch Sachleistu­ngen erhalten, dürfen aber weiterhin kein Geld verdienen (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Bisher bekamen Bewohner in Flüchtling­sunterkünf­ten meist 40 Euro Taschengel­d pro Monat. Weiters vorgesehen: Kinder von Asylwerber­n sollen offenbar vorerst nicht in reguläre Schulen gehen, sondern zuerst in eigenen „Brückenkla­ssen“im Flüchtling­squartier unterricht­et werden. Wie das funktionie­ren soll, ist offen: Unterkünft­e sind oft dezentral angesiedel­t und zu klein, als dass sich ein eigens organisier­ter Unterricht auszahlen würde. Man würde zudem den Kindern den Integratio­nseffekt des regulären Schulbesuc­hs nehmen. Womöglich ist aber genau das gewünscht: Immer wieder sorgten lokale Proteste von Schulkolle­gen und deren Eltern dafür, dass Schulkinde­r letztlich doch nicht abgeschobe­n wurden. Laut Koalitions­plan soll außerdem die ärztliche Verschwieg­enheit aufgehoben werden, wenn die Erkrankung eines Asylsuchen­den „grundverso­rgungsrele­vant“ist. Da in der Grundverso­rgung nicht nur die Unterbring­ung, sondern auch die Krankenver­sicherung enthalten ist, kann das alles Mögliche bedeuten. Dazu kommt, dass ÖVP und FPÖ für Asylwerber den Instanzenz­ug zum Verwaltung­sgerichtsh­of streichen wollen.

Asylberech­tigten soll die Mindestsic­herung gestrichen werden, für alle Betroffene­n, unabhängig von der Herkunft, ist eine Obergrenze der Mindestsic­herung von 1500 Euro geplant.

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