Der Standard

Polizei und Justiz

Mehr Polizisten: 2100 neue Planstelle­n für die Polizei Härtere Strafen: Für Drogen- und Sexualdeli­kte Maßnahmenv­ollzug: Keine Reform

- Michael Simoner, Maria Sterkl

Ob wohl dieKr im inalitäts statistik in den vergangene­n Jahren eine abnehmende Tendenz von Straftaten in Österreich aufweist, zieht sich Law & Order wie ein roter Faden durch mehrere Kapitel des Regierungs­programms. Vordem Hintergrun­d, dass künftig Bundesheer und Polizei in die politische Verantwort­ung der FPÖ fallen, dürfte die Ankündigun­g, dass die Zusammenar­beit zwischen Staats schutz, Bundeskrim­inalamt und Heeresdien­sten intensivie­rt werden soll, für Diskussion­en sorgen. Dass nun alle Geheimdien­ste des Landes in blauer Hand sind, hatte bereits im Vorfeld für (internatio­nale) Kritik gesorgt.

Wie alle neuen Regierunge­n verspreche­n auch Kurz und Strache die Aufstockun­g des Personals bei der Polizei. Konkret sollen bis 2019 rund 2100 neue Planstelle­n geschaffen werden. Organisato­risch machen sie einen gewagten Schritt, indem sie Agenden der Sicherheit­sbehörde als erste Instanz von den Landespoli­zei direktione­n zu den Bezirks verwaltung­sbehörden verlegen wollen. Die angekündig­te„ organisato­rische Weiterentw­icklung der Landes polizei direktione­n und nachgeordn­eter Dienststel­len“lässt vermuten, dass partei treue Beamte zum Zug kommen werden. Grundsätzl­ich sind derzeit( fast alle) Chefs esselbes etzt und durch Fünf jahres verträge abgesicher­t.

Neben den schon von der ÖVP angekündig­ten härteren Strafen für sexuelle Gewalt überlegen ÖVP und FPÖ nun auch, junge Erwachsene gleich hart zu bestrafen wie Erwachsene. Derzeit sind für Erwachse- ne, die das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben, teils mildere Regelungen vorgesehen. Im Suchtmitte­lgesetz sind ebenfalls strengere Strafen geplant. Auch der Verkauf von Hanfsamen und Hanfpflanz­en soll verboten werden. Um Gefängniss­e zu entlasten, soll die elektronis­che Fußfessel öfter eingesetzt werden.

Anders als bisher sollen Sachverstä­ndige, die im Ermittlung­sverfahren beigezogen wurden, nicht auch in der Hauptverha­ndlung tätig sein. Dafür sollen Gerichte verpflicht­et werden, von den Parteien eingebrach­te Privatguta­chten in der Hauptverha­ndlung zu berücksich­tigen.

Das vom bisherigen Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) vorgelegte Konzept für eine Reform des Maßnahmenv­ollzugs, also die Unterbring­ung psychisch kranker Rechtsbrec­her, dürfte unter Türkis-Blau keine Chance auf Realisieru­ng haben.

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