Steuern und Abgaben
Familien: Spürbare Entlastung über Kinderbonus für Besserverdiener Einkommensteuer: Entlastung unterer und mittlerer Einkommen Körperschaftsteuer: Wird gesenkt
Eine der zentralen Ankündigungen von Sebastian Kurz aus dem Wahlkampf wird die kommende Regierung umsetzen. Die Rede ist vom Kinderbonus, der von Türkis-Blau jetzt „Familienbonus plus“genannt wird. Während es zu anderen steuerpolitischen Themen eher allgemeine Ankündigungen gibt, wird die neue Regierung beim Bonus konkreter.
Von ihm sollen Familien mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr profitieren, sofern der Nachwuchs in Österreich lebt. Der Kinderbonus dürfte als Absetzbetrag konzipiert sein. Das heißt, dass sich die Steuerschuld von Arbeitnehmern mit Kindern um 1500 Euro verringert. Um den Bonus voll ausschöpfen zu können, bedarf es aber eines entsprechend hohen Einkommens. Bei einer Familie mit drei Kindern würde der Bonus einen Steuerrabatt über 4500 Euro bringen – bei entsprechendem Einkommen.
Politisch umstritten war, wie mit Niedrigverdienern und Alleinerziehern umgegangen wird. Alleinerzieher sind eine häufig armutsgefährdete Gruppe, und ihnen fehlt ein Partner, der selbst einen Teil der Gutschrift für das Kind steuerlich nutzen kann. Ihnen würde nur eine Negativsteuer nützen. Im Regierungsabkommen steht, dass der „Familienbonus plus nicht negativsteuerfähig ist“. Nach diesem Wortlaut wird es für Geringverdiener und Alleinerzieher keinen Extrabonus geben.
Ein Drittel der Arbeitnehmer in Österreich verdient so wenig, dass keine Einkommensteuer anfällt. Darunter sind viele Teilzeitbeschäftigte und damit besonders viele Frauen. Bei Frauen liegt der Anteil jener Beschäftigten, die keine Einkommensteuer zahlen, laut Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo bei 45 Prozent. In Österreich fallen die meisten Beschäftigten in jene Gruppe, die zwischen 20.000 und 30.000 Euro brutto im Jahr verdient, zeigt eine Analyse der Statistik Austria. In dieser Kategorie beträgt die im Jahr bezahlte durchschnittliche Einkommensteuer nach der Veranlagung 1700 Euro pro Kopf. Der Kinderbonus würde also dafür sorgen, dass die tatsächliche Einkommensteuer auf gut 200 Euro sinkt. Eine massive Entlastung also. Klar ist aber auch: Der Bonus für zweite oder dritte Kinder kann in dieser Gruppe mangels ausreichender Steuerschuld nur mehr begrenzt genützt werden.
Im Gegenzug für den Bonus werden die bisher geltende Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zu 2300 Euro und der Kinderfreibetrag in Höhe von 440 Euro gestrichen. Kinderbetreuungskosten und der Kinderfreibetrag haben die Steuerschuld immer nur mit dem jeweils geltenden Steuertarif reduziert: Topverdiener konnten also am meisten profitieren. Geringverdiener und Alleinerzieherinnen dagegen hatten auch von diesem Modell weniger.
Geplant ist neben dem Bonus eine Reform der Einkommensteuer. Ohne nähere Angaben wird im Programm eine Entlastung unterer und mittlerer Einkommen in Aussicht gestellt. Ein Fixpunkt ist offenbar, die Körperschaftsteuer der Unternehmen zu senken, angesetzt werden soll demnach bei nicht entnommenen Gewinnen. Bei der Absetzbarkeit von Investitionen soll es mehr Flexibilität geben. Für den Steuerexperten Werner Doralt ein sinnvoller Schritt, um die Investitionstätigkeit anzukurbeln. Der Chef des Wifo, Christoph Badelt, sagt, dass aus seiner Sicht eine für Österreich notwendige Strukturreform im Steuersystem im Regierungsprogramm allerdings fehlt.
Als Beispiel nennt er etwa Anreize, um den Klimaschutz zu forcieren. Auch eine Entlastung niedrigerer Einkommen wäre nur über die Sozialversicherungsbeiträge möglich, doch auch dazu findet sich im Programm fast nichts. Positiv ist für Badelt, dass sich an vielen Stellen des Textes ein Bekenntnis zur Entbürokratisierung findet, mit konkreten Beispielen, etwa für eine Lockerung der Vorschriften zur Lohnverrechnung in Unternehmen.