Pensionen
Neue Anstalt: Für alle Pensionen Kürzung: Weniger Geld ins Ausland Bonus: Bei langer Versicherungszeit Keine Privilegien: Vor allem in Wien und bei ÖBB
Viel Raum widmet die Regierung in ihrem Pensionskapitel der „Sicherung der Pensionen“. Zuallererst soll eine eigene Pensionsversicherungsanstalt geschaffen werden, die für die Administrierung aller Pensionen zuständig ist und so Vergleichbarkeit und Transparenz der Alterseinkommen erhöht. Dem widerspricht ein anderer Passus. Die neue Regierung will über die Neuregelung der Ausgleichszulage ein eigenes Sozialversicherungssystem für Ausländer schaffen. Konkret will man die „europarechtliche Exportpflicht lösen“– über einen eigenen Fonds. Was das im Detail heißt, kann man derzeit nur erahnen. „Evaluierung der Pensionen, die ins Ausland bezahlt werden“, könnte jedenfalls bedeuten, dass Menschen, die ihre Pension im Ausland beziehen, weniger bekommen sollen. Da wären Konflikte mit dem EU-Gleichheitsgrundsatz programmiert.
Ein weiterer Plan ist, dass der Berufsschutz, der bisher für Frühpensionierungen relevant war (wenn etwa der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden konnte), nicht mehr länger gelten soll.
Man will auch den Datenaustausch zwischen Gesundheitswesen, Finanz und Pensionsversicherung forcieren, „um Missbrauch besser zu bekämpfen“. Überhaupt soll „konsequent das faktische an das gesetzliche Pensionsalter herangeführt werden“. Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension sollen reformiert und „treffsicherer“werden. Das Zugangsalter für Altersteilzeit soll schrittweise erhöht, die Schwerarbeitsregelung „bedarfsgerecht neu gestaltet“werden. Es könnte auch schwieriger werden, die sogenannte Korridorpension zu bekommen. Auch hier lautet das Schlagwort „Evaluierung“.
Ein „Zuckerl“gibt es für Arbeitnehmer mit langer Versicherungsdauer: Bei mehr als 30 Beitragsjahren sollen sie einen Sonderzuschuss bekommen, der die Differenz zwischen Ausgleichszulage und 1000 Euro ausmacht, ab 40 Beitragsjahren soll eine erhöhte Mindestpension von 1200 Euro eingeführt werden – Ehepaare mit ebenso langer Beitragsdauer (eines Partners) sollen 1500 Euro Mindestpension bekommen. Tendenziell nützt diese Maßnahme vor allem Männern, Frauen haben zumeist weniger lange Versicherungszeiten.
Sonderpensionen (etwa für Verwitwete) sollen „evaluiert“, „Pensionsprivilegien im staatlichen und staatsnahen Bereich“abgeschafft werden. Die bisherigen Pensionsregelungen bei der ÖBB und Beschäftigten der Stadt Wien sollen noch einmal überprüft werden. Explizit steht geschrieben, Wien müsse seine Pensionsreform „früher umsetzen“als geplant.