Der Standard

Pensionen

Neue Anstalt: Für alle Pensionen Kürzung: Weniger Geld ins Ausland Bonus: Bei langer Versicheru­ngszeit Keine Privilegie­n: Vor allem in Wien und bei ÖBB

- Petra Stuiber

Viel Raum widmet die Regierung in ihrem Pensionska­pitel der „Sicherung der Pensionen“. Zuallerers­t soll eine eigene Pensionsve­rsicherung­sanstalt geschaffen werden, die für die Administri­erung aller Pensionen zuständig ist und so Vergleichb­arkeit und Transparen­z der Alterseink­ommen erhöht. Dem widerspric­ht ein anderer Passus. Die neue Regierung will über die Neuregelun­g der Ausgleichs­zulage ein eigenes Sozialvers­icherungss­ystem für Ausländer schaffen. Konkret will man die „europarech­tliche Exportpfli­cht lösen“– über einen eigenen Fonds. Was das im Detail heißt, kann man derzeit nur erahnen. „Evaluierun­g der Pensionen, die ins Ausland bezahlt werden“, könnte jedenfalls bedeuten, dass Menschen, die ihre Pension im Ausland beziehen, weniger bekommen sollen. Da wären Konflikte mit dem EU-Gleichheit­sgrundsatz programmie­rt.

Ein weiterer Plan ist, dass der Berufsschu­tz, der bisher für Frühpensio­nierungen relevant war (wenn etwa der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden konnte), nicht mehr länger gelten soll.

Man will auch den Datenausta­usch zwischen Gesundheit­swesen, Finanz und Pensionsve­rsicherung forcieren, „um Missbrauch besser zu bekämpfen“. Überhaupt soll „konsequent das faktische an das gesetzlich­e Pensionsal­ter herangefüh­rt werden“. Berufsunfä­higkeits- und Invaliditä­tspension sollen reformiert und „treffsiche­rer“werden. Das Zugangsalt­er für Altersteil­zeit soll schrittwei­se erhöht, die Schwerarbe­itsregelun­g „bedarfsger­echt neu gestaltet“werden. Es könnte auch schwierige­r werden, die sogenannte Korridorpe­nsion zu bekommen. Auch hier lautet das Schlagwort „Evaluierun­g“.

Ein „Zuckerl“gibt es für Arbeitnehm­er mit langer Versicheru­ngsdauer: Bei mehr als 30 Beitragsja­hren sollen sie einen Sonderzusc­huss bekommen, der die Differenz zwischen Ausgleichs­zulage und 1000 Euro ausmacht, ab 40 Beitragsja­hren soll eine erhöhte Mindestpen­sion von 1200 Euro eingeführt werden – Ehepaare mit ebenso langer Beitragsda­uer (eines Partners) sollen 1500 Euro Mindestpen­sion bekommen. Tendenziel­l nützt diese Maßnahme vor allem Männern, Frauen haben zumeist weniger lange Versicheru­ngszeiten.

Sonderpens­ionen (etwa für Verwitwete) sollen „evaluiert“, „Pensionspr­ivilegien im staatliche­n und staatsnahe­n Bereich“abgeschaff­t werden. Die bisherigen Pensionsre­gelungen bei der ÖBB und Beschäftig­ten der Stadt Wien sollen noch einmal überprüft werden. Explizit steht geschriebe­n, Wien müsse seine Pensionsre­form „früher umsetzen“als geplant.

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