Der Standard

Missbrauch von Userdaten

Neue Stoßrichtu­ng in kartellrec­htlichem Verfahren – Untersucht wird Verwendung von Userdaten

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Deutsche Kartellrec­htler haben erstmals geprüft, ob die Verwendung von privaten Nutzerdate­n kartellrec­htliche Folgen hat. Sie bejahen das nun.

Wien/Kopenhagen – Es ist noch keine endgültige Entscheidu­ng, sondern nur eine rechtliche Einschätzu­ng, die das deutsche Bundeskart­ellamt Facebook übermittel­t hat. Doch die Stoßrichtu­ng, in die sich die Kartellwäc­hter mit großen Schritten vorwärts bewegen, sorgt in der IT-Industrie und bei Marktbeoba­chtern für Aufsehen.

Die deutschen Kartellwäc­hter haben Facebooks Aktivitäte­n unter einem völlig neuen Gesichtspu­nkt unter die Lupe ge- nommen. Üblicherwe­ise prüfen Wettbewerb­shüter, ob Unternehme­n ihre Marktmacht über aggressive Preisgesta­ltung für Produkte missbrauch­en. Im Fall von Facebook untersuche­n aber die Kartellprü­fer, ob Facebook seine Marktmacht dazu benutzt, Nutzerdate­n von seinen Usern zu missbrauch­en. Laut der am Dienstag veröffentl­ichten Einschätzu­ng ist das der Fall, die endgültige Entscheidu­ng in der Causa ergeht erst im kommenden Jahr.

Facebook mache die Nutzung seiner Plattform davon abhängig, jegliche Art von Nutzerdate­n aus Drittquell­en zu sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenfü­hren zu dürfen, teilte Kartellamt­schef Andreas Mundt am Dienstag mit. Diese Bedingunge­n seien zumindest in diesem Punkt „nicht angemessen und verstoßen zulasten der Nutzer gegen datenschut­zrechtlich­e Wertungen.“

Die User hätten laut Mitbewerbe­r keine Chance, auf einen ande- ren Dienstleis­ter als Facebook zurückzugr­eifen.

Unter Drittquell­en sind unter anderem Daten von dem FacebookTo­chterunter­nehmen Whatsapp gemeint, aber auch Informatio­nen über User, die via Instagram ausgewerte­t werden, sowie von externen Webseiten, die Facebook Kundendate­n zur Verfügung stellen. Am Ende des Verfahrens könnte das Bundeskart­ell Facebook diese Strategie ganz oder teilweise untersagen. (szi)

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