Anreiz – oder Anschlag
Die geplante Arbeitsmarktreform der Regierung steht im Verdacht eines neuen Hartz IV. Ein notwendiger Motivationsschub, um Arbeitslose nicht versauern zu lassen? Oder eine Strafe für Leidtragende, die für ihr Schicksal nichts können? der Standard lässt di
Kaum ein anderes Projekt im Programm der neuen Regierung sorgt für derart viel Kontroverse. ÖVP und FPÖ planen ein Arbeitslosengeld „neu“, in dem die bisherige Notstandshilfe aufgehen soll. Die Höhe soll mit der Bezugsdauer sinken, außerdem gilt: Je länger jemand Beiträge eingezahlt hat, desto länger darf er die Leistung beziehen.
Der Umbruch wäre massiv. Das Arbeitslosengeld (55 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens) wird zwar schon jetzt nur begrenzt ausbezahlt, wobei sich die Bezugsdauer nach der vorherigen Beschäftigungszeit richtet. Doch danach haben Arbeitslo- se Anspruch auf Notstandshilfe, die 90 bis 95 Prozent des Arbeitslosengeldes beträgt – und diese wird de facto ohne Limit bis zur Pension gewährt.
Wird die Notstandshilfe nun abgeschafft, fällt die Möglichkeit des unbegrenzten Bezuges. Nach Ende der Leistung wären Betroffene, die keine Arbeit finden, auf die Mindestsicherung angewiesen. Diese birgt Nachteile. Da sich die Notstandshilfe wie das Arbeitslosengeld nach dem früheren Einkommen richtet, kann die Leistung bei schlechtem Verdienst sehr niedrig sein. Weniger als bei der Mindestsicherung schaut aber auf keinen Fall heraus, zumal Bezieher auf das Niveau derselben – im Gros der Bundesländer etwa 840 Euro für Einzelpersonen – aufstocken können. Wer gut verdient hat, steigt mit der Notstandshilfe jedenfalls besser aus und würde beim Arbeitslosengeld „neu“verlieren.
Weiterer Nachteil: Wer Mindestsicherung beziehen will, muss das eigene Vermögen bis zu einer Grenze von 4.189 Euro aufbrauchen. Bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe – beides Versicherungsleistungen – gibt es diese Verpflichtung nicht.
Wichtige Fragen sind noch offen – schon jetzt wittern Kritiker aber eine Österreichvariante der deutschen Hartz IV-Reform.