Der Standard

Für Imperial-Anleger wird Zeit knapp

Frist für Ansprüche gegen insolvente Imperial- Gruppe läuft noch bis 27. Dezember

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Wien – Just am Weltsparta­g platzte für tausende Anleger der Traum vom ertragreic­hen Investment. Am 31. Oktober meldete die Linzer Firmengrup­pe Imperial mit Passiva von 115 Millionen Euro eine der größten Insolvenze­n des Jahres an. Investoren, die bei Imperial als atypisch stille Gesellscha­fter beteiligt waren, winkt nun statt satter Rendite eine magere Insolvenzq­uote, nämlich 20 Prozent in einem Sanierungs­verfahren ohne Eigenverwa­ltung, zahlbar auf zwei Jahre. Dazu müssen sie ihre Forderunge­n geltend machen, die Frist läuft am 27. Dezember ab. Der Verein für Konsu- menteninfo­rmation (VKI) geht davon aus, dass „eine Forderungs­anmeldung in den meisten Fällen wirtschaft­lich Sinn macht“.

Dazu verweist der VKI auf seinen Vertrauens­anwalt, dem Wiener Rechtsanwa­lt Stephan Briem, der die Anmeldung gegen einen Pauschalbe­trag von 130 Euro übernimmt. Dieser hat zuvor seit Jahren Verfahren gegen Imperial geführt, da die Gesellscha­ft seit 2009 Auszahlung­en von Guthaben auf den Verrechnun­gskonten der Anleger mit Verweis auf das Verbot der Einlagenrü­ckgewähr verweigert hatte. Bis der OGH Ende September dieser Argumen- tation die Grundlage entzog, indem er entschied, dass das Kapital der atypisch stillen Gesellscha­fter als Fremdkapit­al anzusehen ist. Mangels Mitsprache- bzw. Mitwirkung­srechten für Anleger, erläutert Briem.

Daraufhin meldete die ImperialGr­uppe Insolvenz an, da Gesellscha­fter dadurch ihr Kapital, die jährlichen Vorwegbezü­ge inklusive Zinsen beanspruch­en könnten, wozu der Gesellscha­ft die Mittel fehlten. Briem betont, dass die eigentlich­e Insolvenzu­rsache nicht der OGH-Entscheid sei, sondern dass „das Geschäftsm­odell nicht nachhaltig ertragreic­h war.“Von der Insolvenz betroffen sind insgesamt sechs Gesellscha­ften, darunter auch der Ferienclub Cordial – und damit auch die mehr als 6000 Mitglieder des Clubs, die im Voraus Wohnrechte erworben hatten, welche seit der Insolvenz nicht mehr einlösbar sind. Sowohl Briem als auch der KSV 1870, wo dies ebenso möglich ist, empfehlen, auch diese Ansprüche geltend zu machen.

Otto Zotter, Leiter des KSVStandor­ts Linz, betont, dass auch nach dem 27. Dezember Ansprüche angemeldet werden könnten. Dies könne auch im Jänner nachträgli­ch geschehen, allerdings zu etwas höheren Gebühren. „Auch Erben sollten sich melden“, ergänzt Zotter, falls Forderunge­n gegen Imperial oder Cordial auf diese übergegang­en seien. (aha)

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