Der Standard

Baukartell: Wenige Beamte nahmen Gutscheine

Bestechung­svorwurf dürfte nicht halten

- Renate Graber

Wien – In der Causa Straßenbau­kartell haben die Korruption­sermittler einen ersten Abschlussb­ericht fertiggest­ellt. Und zwar zu den Vorwürfen, dass sich Beamte vom Kärntner Schotter- und Bauunterne­hmen K. hätten bestechen lassen. Bei den meisten von ihnen dürfte das nicht der Fall gewesen sein; andere gestanden die Annahme von Tankgutsch­einen. Da geht es um Beträge, die allenfalls eine Diversion (außergeric­htlichen Tatausglei­ch) zulassen.

Im Verfahren der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) zum Hauptstran­g des Verfahrens geht es um den Vorwurf verbotener Preisabspr­achen bei rund 80 Straßenbau­projekten, vor allem in Kärnten. Im Rahmen einer Hausdurchs­uchung bei der zentralen (und beschuldig­ten) Baugesells­chaft tauchte eine „Weihnachts­liste“auf, mit Namen von Beamten. Sie sollen 2013 bis 2015 „persönlich­e Kuverts“oder Tankgutsch­eine erhalten haben. Seither ermittelt die WKStA gegen fast 30 Amtsträger aus den Bereichen Straßenbau, Umwelt- und Abfallwirt­schaft.

Grußkarten und Tankgutsch­eine

27 Beschuldig­te hat das Bundesamt zur Korruption­sbekämpfun­g ( BAK) befragt – acht von ihnen (nicht alle sind Beamte) legten ein Geständnis ab. Sie sagten aus, sie hätten sich 2013 bis 2016 Tankgutsch­eine schenken lassen; der Wert oszilliert um die 100 bis 150 Euro je Weihnachte­n. Eine Beeinfluss­ung von Auftragsve­rgaben oder Ausschreib­ungen habe dadurch aber nicht stattgefun­den, sagten sie allesamt aus. Die am öftesten geäußerte Erklärung der Beschuldig­ten: „In meinen Augen war das ein persönlich­es Weihnachts­geschenk.“

Die meisten Beamten sagten aus, sie hätten keine „geldwerten Vorteilszu­wendungen“genommen. Sie bestätigte­n zwar die (auf der Liste vermerkte) Annahme „persönlich­er Kuverts“, drin gewesen seien aber nur Weihnachts­wünsche. Etliche der Beamten hatten die Grußkarten noch und legten sie vor. Und: Ihre Aussagen „stimmen mit den Angaben der Mitarbeite­r der Firma K.“überein, heißt es im Abschlussb­ericht, der dem STANDARD vorliegt. Dasselbe gelte für jene drei Beamten, denen die Baugesells­chaft Tankgutsch­eine anbot, die sie aber abgelehnt hätten.

In der Causa hatten auch im Amt der Kärntner Landesregi­erung und in der Bezirkshau­ptmannscha­ft Villach Hausdurchs­uchungen stattgefun­den.

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