Mindestsicherung: Grünes Licht für Vorarlbergs Modell
Das Vorarlberger Mindestsicherungsmodell hat der Kontrolle standgehalten. Der Verfassungsgerichtshof hat nach einer Anfechtung durch den Vorarlberger Landesvolksanwalt die Regelung geprüft – und sie weitgehend für rechtens erklärt.
Hintergrund: Am 1. Juli 2017 trat das Vorarlberger Modell in Kraft, das etwa eine Kürzung der Leistung für Bezieher, die in Wohngemeinschaften leben, von 633 Euro auf rund 470 Euro vorsieht. Diese Streitfrage haben die Höchstrichter in ihrem Spruch, der am Donnerstag veröffentlicht wurde, klar beantwortet: In Wohngemeinschaften, so der Gerichtshof, sei „regelmäßig eine Kostenersparnis insbesondere im Bereich des Hausrates, der Heizung und des Stromes anzunehmen“.
Auch andere Bestimmungen wie etwa die Möglichkeit des Ersatzes von Geld- durch Sachleistungen sind erlaubt. Zulässig ist es aus Sicht der Höchstrichter auch, die Familien- beihilfe anzurechnen sowie Alleinerziehende besserzustellen. Eine Bestimmung über Übergangsfristen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte wurde aber aufgehoben.
Mit Spannung wird die Entscheidung der Höchstrichter über das niederösterreichische Modell erwartet. Das sieht nämlich wesentlich drastischere Einschnitte vor – und gilt wie die ähnliche Regelung aus Oberösterreich – als eine Art Vorbild für die von der Regierung geplante neue bundesweite Mindestsicherung.
Wartefrist und Deckelung
In Niederösterreich gilt seit Jahresbeginn 2017 eine Wartefrist – mindestens fünf der vergangenen sechs Jahre Aufenthalt in Österreich – sowie eine Deckelung von 1500 Euro pro Haushalt oder Wohngemeinschaft. Im März steht erneut die Prüfung durch den VfGH an.
Ähnliche Einschränkungen schweben auch der Regierung vor, die droht, die geplante Kürzung zu erzwingen: Ein sogenanntes Grundsatzgesetz könnte den für die Sozialhilfe zuständigen Bundesländern entsprechende Vorgaben machen. Konkret soll die Leistung nur noch 365 Euro plus 155 Euro Integrationsbonus betragen. Für Familien soll eine Begrenzung von 1500 Euro gelten. Ziehen die Länder nicht mit, könnte auch das Regierungsvorhaben dort landen, wo gerade das Vorarlberger Modell lag: beim Verfassungsgerichtshof. (APA, red)
Eine Zuwanderung in den österreichischen Sozialstaat über den Bezieherkreis der Sozialhilfe (Mindestsicherung) muss gestoppt werden. Die Geldleistung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in der Mindestsicherung neu wird daher auf 365 Euro Grundleistung sowie einen möglichen Integrationsbonus von 155 Euro reduziert. Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft werden mit 1500 Euro gedeckelt. Auszug aus dem neuen Regierungsprogramm