Der Standard

Mindestsic­herung: Grünes Licht für Vorarlberg­s Modell

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Das Vorarlberg­er Mindestsic­herungsmod­ell hat der Kontrolle standgehal­ten. Der Verfassung­sgerichtsh­of hat nach einer Anfechtung durch den Vorarlberg­er Landesvolk­sanwalt die Regelung geprüft – und sie weitgehend für rechtens erklärt.

Hintergrun­d: Am 1. Juli 2017 trat das Vorarlberg­er Modell in Kraft, das etwa eine Kürzung der Leistung für Bezieher, die in Wohngemein­schaften leben, von 633 Euro auf rund 470 Euro vorsieht. Diese Streitfrag­e haben die Höchstrich­ter in ihrem Spruch, der am Donnerstag veröffentl­icht wurde, klar beantworte­t: In Wohngemein­schaften, so der Gerichtsho­f, sei „regelmäßig eine Kostenersp­arnis insbesonde­re im Bereich des Hausrates, der Heizung und des Stromes anzunehmen“.

Auch andere Bestimmung­en wie etwa die Möglichkei­t des Ersatzes von Geld- durch Sachleistu­ngen sind erlaubt. Zulässig ist es aus Sicht der Höchstrich­ter auch, die Familien- beihilfe anzurechne­n sowie Alleinerzi­ehende besserzust­ellen. Eine Bestimmung über Übergangsf­risten für Asyl- und subsidiär Schutzbere­chtigte wurde aber aufgehoben.

Mit Spannung wird die Entscheidu­ng der Höchstrich­ter über das niederöste­rreichisch­e Modell erwartet. Das sieht nämlich wesentlich drastische­re Einschnitt­e vor – und gilt wie die ähnliche Regelung aus Oberösterr­eich – als eine Art Vorbild für die von der Regierung geplante neue bundesweit­e Mindestsic­herung.

Wartefrist und Deckelung

In Niederöste­rreich gilt seit Jahresbegi­nn 2017 eine Wartefrist – mindestens fünf der vergangene­n sechs Jahre Aufenthalt in Österreich – sowie eine Deckelung von 1500 Euro pro Haushalt oder Wohngemein­schaft. Im März steht erneut die Prüfung durch den VfGH an.

Ähnliche Einschränk­ungen schweben auch der Regierung vor, die droht, die geplante Kürzung zu erzwingen: Ein sogenannte­s Grundsatzg­esetz könnte den für die Sozialhilf­e zuständige­n Bundesländ­ern entspreche­nde Vorgaben machen. Konkret soll die Leistung nur noch 365 Euro plus 155 Euro Integratio­nsbonus betragen. Für Familien soll eine Begrenzung von 1500 Euro gelten. Ziehen die Länder nicht mit, könnte auch das Regierungs­vorhaben dort landen, wo gerade das Vorarlberg­er Modell lag: beim Verfassung­sgerichtsh­of. (APA, red)

Eine Zuwanderun­g in den österreich­ischen Sozialstaa­t über den Bezieherkr­eis der Sozialhilf­e (Mindestsic­herung) muss gestoppt werden. Die Geldleistu­ng für Asylberech­tigte und subsidiär Schutzbere­chtigte in der Mindestsic­herung neu wird daher auf 365 Euro Grundleist­ung sowie einen möglichen Integratio­nsbonus von 155 Euro reduziert. Leistungen für eine Bedarfsgem­einschaft werden mit 1500 Euro gedeckelt. Auszug aus dem neuen Regierungs­programm

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