Der Standard

Grassers US-Konto: „Kein Buwog-Bezug“

Das US-Konto sei ein normales Investment gewesen und korrekt versteuert worden

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Wien – Karl-Heinz Grasser besitzt in den USA ein Konto über eine Million Euro. Das Geld habe „keinen Buwog-Bezug“und sei lediglich „ein normales Investment“, das vor zweieinhal­b Jahren getätigt und ordnungsge­mäß versteuert worden sei. Das sagte Manfred Ainedter, Rechtsanwa­lt des in der Causa Buwog / Terminal Tower angeklagte­n Ex-Finanzmini­sters am Donnerstag im Ö1- Mittagsjou­rnal.

Warum es hier schon wieder eine mediale Aufregung gebe, sei ihm „schleierha­ft“. „Ich bin auf der Spur, was da wieder los ist“, so Ainedter.

Im Prozessver­lauf könnte dem Konto laut einem Insider nachgegang­en werden. Dass sich Internetfo­ren-Nutzer wundern, woher das Geld komme, wo doch Grasser kein Vermögen habe, relativier­te Ainedter. Grasser habe im BuwogProze­ss auf die Frage von Richterin Marion Hohenecker zu seinen Vermögensv­erhältniss­en keine Angaben gemacht. Dies entspricht auch den Tatsachen, Grasser hatte damals – am ersten Prozesstag – lediglich festgehalt­en, dass er keinen Arbeitgebe­r, kein Haus und kein Auto habe.

Hohe Schadeners­atzkosten

Wird Grasser im Prozess freigespro­chen – der maximale Strafrahme­n liegt bei zehn Jahren Haft –, dann bekommt er maximal 5000 Euro für Anwaltskos­ten und Nebenkoste­n (z. B. Kopien) vom Staat bezahlt. Wird er verurteilt, muss er neben den vollen Anwaltskos­ten noch die Aufwendung­en für Sachverstä­ndigenguta­chten be- gleichen. Die Kosten für Privatguta­chten trägt er ohnehin selbst.

Wobei dies Peanuts sind im Vergleich zu den Schadeners­atzkosten, die auf ihn und andere Angeklagte zukommen, sollten sie denn verurteilt werden. Allein der bei der Privatisie­rung der Buwog unterlegen­e Immobilien­konzern CA Immo hat angekündig­t, sich als Privatbete­iligter möglicherw­eise bis zu einer Summe von 200 Millionen Euro am Schadensve­rursacher schadlos zu halten. In diesem Fall wäre das die Republik, deren Vertreter Grasser als damaliger Finanzmini­ster war. Und diese würde sich dann wohl an Grasser und den anderen Verurteilt­en schadlos halten – sofern nicht der typische Spruch gilt: „Einem Nackten kannst kein Hemd ausziehen.“(APA)

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