Der Standard

Betrüger aus ehrenwerte­m Haus

27-Jähriger soll hunderte Firmen geprellt haben

- Michael Möseneder

Wien – Die Weltläufig­keit von Juan D. lässt sich schon aus seinen persönlich­en Daten erkennen, die Claudia Zöllner, Vorsitzend­e des Schöffenge­richts im Verfahren um schweren gewerbsmäß­igen Betrug gegen den 27-Jährigen, zu Beginn überprüft. Der Italiener ist in Argentinie­n zur Welt gekommen und lebt mit seiner Familie im Süden Spaniens, wie er verrät. Um in Österreich illegal tätig zu werden, musste er seine Wohnung aber nicht verlassen: Ihm werden hunderte Delikte mit einem Schaden von über 50.000 Euro vorgeworfe­n, die er mittels Internet begangen haben soll.

„Es war eine Geschäftsi­dee von mir“, erklärt der Unbescholt­ene dem Senat. Die bestand darin, sich im Internet Firmen zu suchen und per Mail eine Rechnung für die Webseitenr­egistrieru­ng durch die nicht existente Firma Austria Domain Hosting zu schicken. Im Anhang: eine optisch profession­ell gestaltete Rechnung über 160 bis 190 Euro.

Schlussend­lich bekennt sich D. zu den Vorwürfen zwar schuldig, davor eiert er aber gewaltig herum. „Ich dachte, dass das in Ordnung ist“, argumentie­rt er und verweist darauf, dass im Kleinstged­ruckten des mit „Rechnung“titulierte­n Schreibens gestanden sei, dass es sich nur um ein Angebot handle.

Außerdem habe er in einigen Fällen bei Beschwerde­n das eingezahlt­e Geld auch wieder rücküberwi­esen. Und schließlic­h habe er bei Zahlungsei­ngängen sehr wohl Internetse­iten mit der Endung .eu oder .info angemeldet – Kostenpunk­t zehn Euro. Davon erfuhren die „Kunden“nie etwas. „Er ist ein chaotische­r Mensch“, entschuldi­gt der Verteidige­r.

Auf jeden Fall kein Superverbr­echer: Das Geld ließ D. sich nämlich auf seine beiden Konten in Spanien überweisen, nach einer Kontoöffnu­ng kam man ihm auf die Spur, im September wurde er festgenomm­en. Allein zwischen September 2016 und Jänner 2017 prellte er über 300 österreich­ische Firmen um knapp 60.000 Euro, D. selbst gibt zu, auch in Deutschlan­d und Spanien aktiv gewesen zu sein.

„Ich stamme aus einer ehrenwerte­n Familie!“, beteuert er und sagt, er habe die Einnahmen in Spanien auch versteuert, da er ja ein legales Geschäft angemeldet hatte. Das nicht rechtskräf­tige Urteil: zwei Jahre Haft, ein halbes davon unbedingt.

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