Der Standard

Niki-Insolvenz: Gericht weist Beschwerde von Flugrechte­portal ab

Nachdem ein Berliner Amtsgerich­t die Beschwerde eines Fluggastpo­rtals in Sachen Niki-Insolvenz abgewiesen hat, ist das Landgerich­t Berlin am Zug. Fragen über Fragen tun sich auf.

- FRAGE & ANTWORT: Günther Strobl, Renate Graber

Berlin/Wien – Der Streit über Berlin oder Korneuburg als Ort für das Insolvenzv­erfahren der Air-BerlinToch­ter Niki geht weiter: Das Amtsgerich­t Berlin-Charlotten­burg hat die Entscheidu­ng über eine Beschwerde von Fairplane an die nächsthöhe­re Instanz, das Landgerich­t Berlin, weitergere­icht. Das Fluggastre­chteportal bezweifelt die Zuständigk­eit des Berliner Gerichts, weil Niki den Firmensitz in Schwechat hat.

Zuständig sei das Landesgeri­cht Korneuburg, das Anfang nächster Woche über den Antrag von Fairplane auf Eröffnung eines Konkursver­fahrens gegen Niki entscheide­t. Die Ungewisshe­it über die Zukunft von Niki inklusive Verkaufs an die britisch-spanische AIG ist prolongier­t.

Frage: Was heißt das für Kunden, die auf ihren Niki-Tickets sitzen? Antwort: Dass sie womöglich noch länger auf Entschädig­ung warten müssen. Besonders schlecht sieht es für Passagiere aus, die im Jänner oder Februar abheben wollten. Die müssen sich jedenfalls nach einer Alternativ­e umsehen – Tickets bei einer anderen Fluglinie kaufen, die in der Regel wohl deutlich teurer sein werden als die mit viel Vorlauf gebuchten Niki-Flüge. Oder sie verzichten ganz auf den Flug. Bei Einzelbuch­ungen müssen sich betroffene Passagiere dann eventuell auch noch auf Stornogebü­hren für bereits gebuchte Unterkünft­e einstellen.

Frage: Wie viel Tickets sind aufgrund der Niki-Insolvenz ungültig? Antwort: Rund 400.000, darunter sehr viele in Österreich. Passagiere, die nach dem Insolvenza­ntrag der Niki-Mutter Air Berlin am 15. August 2017 ihre Tickets gekauft haben, sollten Geld zurückerha­lten. Das hat jedenfalls der provisoris­ch eingesetzt­e Insolvenzv­erwalter Lucas Flöther zugesicher­t. Die Einnahmen aus direkt gekauften Tickets seien auf ein Treuhandko­nto gelegt worden und könnten aus diesem rückerstat­tet werden. Über Reisebüros gekaufte Tickets sind ohnehin versichert.

Frage: Worum ging es bei der Beschwerde, die das Amtsgerich­t Berlin-Charlotten­burg am Donnerstag abgewiesen hat? Antwort: Fairplane, ein Portal für Fluggastre­chte, hatte die Zuständigk­eit des Berliner Amtsgerich­ts angezweife­lt, da es sich bei Niki um eine österreich­ische Fluglinie handle. Parallel hat das um Passagierr­echte kämpfende Portal am Dienstag dieser Woche einen Konkursant­rag gegen Niki dort gestellt, wo er nach Meinung von Fairplane gestellt gehört: vor dem Landesgeri­cht Korneuburg.

Frage: Warum gerade dort? Antwort: Weil die Niki Luftfahrt GmbH ihren Sitz in Schwechat hat und Korneuburg das dafür zuständige Landesgeri­cht ist.

Frage: Wann wird das Gericht über den Konkursant­rag entscheide­n? Antwort: Anfang nächster Woche. Ein österreich­ischer Reiseveran­stalter hatte bereits im September in Korneuburg einen Antrag auf Konkurserö­ffnung gegen Niki wegen Zahlungsun­fähigkeit eingebrach­t. Der zuständige Richter wies den Antrag damals ab.

Frage: Wie stehen die Chancen jetzt? Antwort: Experten wie Gerhard Weinhofer, Chef der Creditrefo­rm, gehen davon aus, dass dem Antrag wohl stattgegeb­en wird, weil die Überschuld­ung von Niki inzwischen feststeht.

Frage: Was ist mit dem beabsichti­gten Kauf von Niki durch den britischsp­anischen Luftfahrtk­onzern IAG? Antwort: Ob sich der bis Ende Februar vorgesehen­e Abschluss des Deals ausgeht, ist mehr als fraglich. Sollte das Landgerich­t Berlin als nächsthöhe­re Instanz der Beschwerde von Fairplane stattgeben, wäre der kurz vor Silvester besiegelte Verkauf von Niki ungültig. Das Konkursver­fahren über Niki müsste in Österreich von vorne beginnen, mit neuem Masseverwa­lter. Unabhängig von der Entscheidu­ng des Berliner Landgerich­ts könnte das Hauptinsol­venzverfah­ren in Berlin eröffnet werden.

Frage: Was wäre dann? Antwort: Dann würde Fairplane wohl erneut Beschwerde einreichen. Das Portal rechnet sich bei bei einem Verfahren in Österreich nämlich bessere Chancen aus, für seine Kunden Erstattung­en für ausgefalle­ne Flüge über insgesamt 1,2 Millionen Euro einzutreib­en.

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Der Verkauf der Air-Berlin-Tochter Niki wird zur Zitterpart­ie.

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