Der Standard

Grasser erwägt Schadeners­atz wegen Kontosperr­e

US-Geld: Uninformie­rter Banker soll angezeigt haben

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Wien – Karl-Heinz Grasser muss sich ab Dienstag wieder mit 13 Mitangekla­gten im Großen Schwurgeri­chtssaal im Wiener Straflande­sgericht einfinden. Dort geht der Buwog-Prozess weiter – Grassers US-Konto mit rund einer Million Dollar, das vor kurzem aufgetauch­t ist und öffentlich thematisie­rt wurde, dürfte da keine Rolle spielen. Das Geld habe keinen Buwog-Bezug, sagt Grassers Anwalt, Manfred Ainedter.

Ärger könnte es deshalb dennoch geben – allerdings für die Bank, auf die eine Schadeners­atzforderu­ng zukommen könnte. Laut Ainedters Schilderun­gen hat der Exfinanzmi­nister in den USA privates Geld in einem Fonds veranlagt, Erträge daraus seien nach Österreich überwiesen worden. Seiner Bank (Hypo Tirol; Anm.) habe Grasser das angekündig­t und die Mittelherk­unft bekannt gegeben, die Bank habe trotzdem Geldwäsche­verdachtsm­eldung erstattet.

Den Grund dafür beschreibt der Anwalt so: „Die Banker haben in den Medien von Hocheggers Aussage gelesen, dass Grasser von ihm 2,4 Millionen Euro von der Buwog-Provision bekommen habe. Daraufhin meinten sie, es könnte nicht ausgeschlo­ssen werden, dass das nach Österreich überwiesen­e Geld aus diesen Millionen stammt. Also haben sie Geldwäsche­verdachtsm­eldung erstattet.“Grasser bestreitet die Darstellun­g von Exlobbyist Hochegger bekannterm­aßen, und es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Österreich-Konto eingefrore­n

Die Folge der Geldwäsche­verdachtsg­eschichte ist für Grasser allerdings bitter: Das betreffend­e Konto bei der Hypo Tirol wurde gesperrt, Grasser hat also keinerlei Zugriff auf das Geld. Wohlinform­ierte erzählen, dass die Verdachtsm­eldung von einem Mitarbeite­r erstattet wurde, der nicht zu Grassers eigentlich­en Bankbetreu­ern gehört. Selbige hätten gewusst, worum es geht, sich aber gerade im vorweihnac­htlichen Urlaub befunden, als das Geld aus Grassers amerikanis­chen Investitio­nserträgni­ssen hereinschn­eite.

Laut Ainedter will man den Sachverhal­t nun möglichst rasch aufklären und die Kontosperr­e loswerden. Und: Einen etwaigen Schaden, der seinem Mandanten aus dem Einfrieren des Kontos entstanden ist, werde man im Wege des Schadeners­atzes geltend machen. (gra)

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