Höchstrichter gaben Konsumentenschützer gegen Amazon recht
Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) kippte die Regelung, dass Amazon bei Zahlung auf Rechnung zusätzlich zu den Versandkosten eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro pro Lieferung verrechnen kann. „Verbraucher, die derartige Gebühren bezahlen mussten, können diese daher rückfordern“, erläuterte der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
„Es ist erfreulich, dass Amazon die zwingenden österreichischen Gesetze einhalten muss und dass damit auch für internationale Großunternehmen wie Amazon klare Schranken bei der Datennutzung gesetzt werden“, so VKIRechtschef Thomas Hirmke.
Laut OGH hat Amazon mit einigen Klauseln die Urheberrechte seiner Kunden verletzt. Rechtswidrig sind etwa die Verwendung von Nutzerdaten, zum Beispiel Kundenrezensionen auf der Amazon-Homepage, sowie die Einräumung einer ausschließlichen Lizenz für die weitere Verwendung der Inhalte für jegliche Zwecke (online wie offline).
Amazon muss nun seine Geschäftsbedingungen (auch) an das österreichische Recht anpassen. „Das ist die Folge jener unionsrechtlicher Regelungen, die Verbrauchern bei Bestellungen im Ausland die Anwendung der zwingenden Bestimmungen ihres ‚eigenen‘ Rechts garantieren“, erläuterte der OGH. Solange das Verbraucherschutzrecht in Europa nicht vereinheitlicht ist, müssten international tätige Unternehmen auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten Rücksicht nehmen. (APA)