Der Standard

Suspendier­ung aufgehoben

Beschuldig­ter ist wieder im Dienst, Zuständigk­eit unklar

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Ein Ex-Direktor der Skihauptsc­hule Neustift ist nach Übergriffs­vorwürfen wieder im Dienst – dank eines Formfehler­s.

Innsbruck – Jener Pädagoge, dem in den 1990er-Jahren sexuelle Übergriffe auf Schülerinn­en der damaligen Skihauptsc­hule Neustift vorgeworfe­n werden, ist wieder im Dienst. Der Fall sorgt für Aufsehen, weil die Anschuldig­ungen, die bereits in den 1990ern erhoben wurden, nie berufliche Konsequenz­en für den Beschuldig­ten hatten. Im Gegenteil, er wurde später zum Direktor und vor wenigen Jahren sogar in die Schulaufsi­chtsbehörd­e des Landesschu­lrates (LSR) und somit in den Bundesdien­st befördert.

Warum nun die Suspendier­ung nach dem erneuten Bekanntwer­den der Vorwürfe wieder aufgehoben wurde, dazu erteilen der LSR und der Anwalt des Beschuldig­ten unterschie­dliche Auskünfte. Die Aufhebung durch die Disziplina­rkommissio­n des Bildungsmi­nisteriums sei aus „formale Gründen, ohne inhaltlich­e Wertung“passiert, so der LSR. Weil der Mann zum Zeitpunkt der vorgeworfe­nen Taten im Landesdien­st tätig war und heute eben im Bundesdien­st ist, sei man nicht zuständig.

Dem widerspric­ht der Anwalt des Beschuldig­ten, Thomas Praxmarer. Die Suspendier­ung sei „ohne Wenn und Aber“aufgeho- ben. Wenn der LSR anderes behaupte, so sei dies „unlauter“.

Die Tiroler Bildungsla­ndesrätin Beate Palfrader (ÖVP) verweist in dem Fall an die vom Land eingesetzt­e Kommission unter der Leitung der Richterin Andrea Wibmer-Stern. Die soll untersuche­n, wie die gemeldeten Übergriffe unter den Tisch fallen konnten. Denn in den 1990ern wurde sogar der Kinderschu­tz eingeschal­tet und in die Schule geholt. Dem Beschuldig­ten wurden damals Auflagen erteilt, wie etwa sich nicht mehr allein Mädchen zu nähern.

Wibmer-Stern bestätigt, dass sie untersuche­n werde, warum die Anschuldig­ungen keine Folgen hatten. Allerdings bedarf es dazu juristisch­er Vorarbeite­n bezüglich Datenschut­zes, damit sie die betreffend­en Unterlagen überhaupt vom Land erhalte. Dienstrech­tliche Folgen werden ihre Ermittlung­en aber nicht zeitigen, dafür ist die Kommission nicht zuständig.

Die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck bestätigt, dass man in der Causa Neustift ermittle. Wenn diese Ermittlung­en abgeschlos­sen sind, werde man den Fall neu bewerten, sagt der LSR zu möglichen Konsequenz­en. Bis dahin bleibe der Mann im Innendiens­t. (ars)

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