Der Standard

Mordprozes­s um Todessturz

46-Jähriger soll Gattin von Dachterras­se geworfen haben

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Wien – Mord oder Unfall?, lautet die Frage, die das Geschworen­engericht unter Vorsitz von Stefan Apostol im Prozess gegen einen 46-jährigen IT-Techniker beantworte­n muss, der zugibt, Schuld am Tod seiner Frau zu sein. Die 45 Jahre alte Bankerin war am 22. April 2017 von der Dachterras­se der gemeinsame­n Wohnung gestürzt. Da der Angeklagte sie mit voller Absicht in die Tiefe fallen ließ, wie Staatsanwä­ltin Gabriele MüllerTasc­hler überzeugt ist. Da er sich gegen die Angriffe der wütenden Frau wehren wollte, sagen der Unbescholt­ene und sein Verteidige­r Timo Gerersdorf­er.

Ursprüngli­ch war in dem Fall von Selbstmord ausgegange­n worden. Fest steht, dass die Bankerin seelische Probleme hatte. Ein von ihr selbst anlässlich ihres 45. Geburtstag­es ausgericht­etes Essen mit Verwandten und Freunden ließ sie platzen, ihr Mann und die gemeinsame dreijährig­e Tochter gingen ohne sie in das Lokal. Danach begab sich der Angeklagte mit dem Kind zu Freunden, um die Frau, seiner Aussage zufolge, daheim „ausspinnen“zu lassen.

Die Freunde überredete­n ihn, doch noch in die eheliche Woh- nung zu schauen, nachdem die 45Jährige ihm angeblich eine SMS mit der Ankündigun­g, sie werde mit einem anderen Mann schlafen, geschickt hatte. Daheim stellte der Unbescholt­ene fest, dass die Frau betrunken war – sie hatte 1,56 Promille. Der Mann behauptet, sie sei sofort aggressiv geworden, habe ein Sektglas nach ihm geworfen und ihn ein Weichei genannt. In der Version des Angeklagte­n habe sie ihn geschlagen und getreten, sei sogar mit einem Messer auf ihn losgegange­n. Zum Abkühlen sei er auf die Terrasse gegangen, sie sei ihm gefolgt. Und wiederum auf ihn losgegange­n: „Da habe ich sie gepackt und weggedrück­t.“Dabei sei die Frau rücklings über die Brüstung in die Tiefe gefallen.

Er selbst ging zu den Bekannten zurück, die Leiche im Hof wurde von der Freundin des Paares gefunden, die mit der Frau sprechen wollte. Bei der Polizei berichtete er zunächst nichts von dem Streit. Nachdem bei der Obduktion Würgemale gefunden wurden, sagte er, er habe sie über die Brüstung gehoben, was er nun bestreitet.

Das Urteil stand bei Redaktions­schluss noch aus. (APA, red)

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