Mordprozess um Todessturz
46-Jähriger soll Gattin von Dachterrasse geworfen haben
Wien – Mord oder Unfall?, lautet die Frage, die das Geschworenengericht unter Vorsitz von Stefan Apostol im Prozess gegen einen 46-jährigen IT-Techniker beantworten muss, der zugibt, Schuld am Tod seiner Frau zu sein. Die 45 Jahre alte Bankerin war am 22. April 2017 von der Dachterrasse der gemeinsamen Wohnung gestürzt. Da der Angeklagte sie mit voller Absicht in die Tiefe fallen ließ, wie Staatsanwältin Gabriele MüllerTaschler überzeugt ist. Da er sich gegen die Angriffe der wütenden Frau wehren wollte, sagen der Unbescholtene und sein Verteidiger Timo Gerersdorfer.
Ursprünglich war in dem Fall von Selbstmord ausgegangen worden. Fest steht, dass die Bankerin seelische Probleme hatte. Ein von ihr selbst anlässlich ihres 45. Geburtstages ausgerichtetes Essen mit Verwandten und Freunden ließ sie platzen, ihr Mann und die gemeinsame dreijährige Tochter gingen ohne sie in das Lokal. Danach begab sich der Angeklagte mit dem Kind zu Freunden, um die Frau, seiner Aussage zufolge, daheim „ausspinnen“zu lassen.
Die Freunde überredeten ihn, doch noch in die eheliche Woh- nung zu schauen, nachdem die 45Jährige ihm angeblich eine SMS mit der Ankündigung, sie werde mit einem anderen Mann schlafen, geschickt hatte. Daheim stellte der Unbescholtene fest, dass die Frau betrunken war – sie hatte 1,56 Promille. Der Mann behauptet, sie sei sofort aggressiv geworden, habe ein Sektglas nach ihm geworfen und ihn ein Weichei genannt. In der Version des Angeklagten habe sie ihn geschlagen und getreten, sei sogar mit einem Messer auf ihn losgegangen. Zum Abkühlen sei er auf die Terrasse gegangen, sie sei ihm gefolgt. Und wiederum auf ihn losgegangen: „Da habe ich sie gepackt und weggedrückt.“Dabei sei die Frau rücklings über die Brüstung in die Tiefe gefallen.
Er selbst ging zu den Bekannten zurück, die Leiche im Hof wurde von der Freundin des Paares gefunden, die mit der Frau sprechen wollte. Bei der Polizei berichtete er zunächst nichts von dem Streit. Nachdem bei der Obduktion Würgemale gefunden wurden, sagte er, er habe sie über die Brüstung gehoben, was er nun bestreitet.
Das Urteil stand bei Redaktionsschluss noch aus. (APA, red)