Der Standard

Klage gegen AKW Paks

Österreich will ungarische­s Atomkraft Paks II stoppen

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Wien klagt gegen die EU-Bewilligun­g von Beihilfen für das ungarische AKW Paks – mit unsicheren Erfolgsaus­sichten.

Wien/Paks – Nichtigkei­tsbeschwer­de gegen die positive Entscheidu­ng der EU-Kommission betreffend den Ausbau des ungarische­n Atomkraftw­erks Paks kündigte Agrar- und Umweltmini­sterin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montag an. Es sei „ein falsches Signal der Europäisch­en Kommission in der Energiepol­itik, wenn Subvention­en für den Bau von Atomkraftw­erken als unbedenkli­ch einstuft werden“. Finanziert wird der Ausbau durch einen Kredit in der Höhe von zehn Milliarden Euro von Russland an Ungarn.

„Die Genehmigun­g der Beihilfe durch die Europäisch­e Kommission ist EU-rechtswidr­ig“, attestiert der stellvertr­etende Vorsitzend­e des Umweltauss­chusses im Europaparl­ament, Benedek Jávor, „Der Energie-Binnenmark­t kann nicht funktionie­ren, wenn ein gesamter Sektor – die Atomindust­rie – von seinen Regeln ausgenomme­n wird. Der Grüne sieht in Paks II „einen Präzedenzf­all“: Atomkraft sei nicht wettbewerb­sfähig, brauche komplexe staatliche Subvention­en oder Direktinve­stitionen. Falls dieses AKW gebaut wird, werde es zu schweren Marktverze­rrungen kommen.

Österreich hat diesbezügl­ich Erfahrung, auch gegen das britische Großkraftw­erk Hinkley Point hat die Republik Österreich vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) geklagt.

Beihilfenr­echtlich fraglich sei das Projekt, weil nicht klar sei, ob sich die von Ungarn angenommen­en hohen Strompreis­e tatsächlic­h realisiere­n lassen oder ob laufende Betriebsbe­ihilfen notwendig werden, erläuterte der AntiAtom-Sprecher der Umweltorga­nisation Global 2000, Reinhard Uhrig, Vergaberec­htlich fragwürdig sei das Projekt auch, denn der Zuschlag für das 12,5-Milliarden­Euro-Projekt ging ohne Ausschreib­ung an den russischen Reaktorbau­er Rosatom – wegen „technische­r Exklusivit­ät“, wie es hieß. Nur Rosatom könne einen solchen Reaktor bauen. Ob die europarech­tliche Begründung zulässig ist, muss das Gericht klären. Die Kommission habe den Subvention­sfall Paks II wohl gemäß Wettbewerb­srecht und Lissabon-Vertrag geprüft, entschied die Förderwürd­igkeit allerdings auf Basis des separaten Euroatom-Vertrags, kritisiert Uhrig.

Diverse Umweltpoli­tiker, Landesregi­erungen und Umweltorga­nisationen begrüßten Köstingers Ankündigun­g. Die EU-Kommission hingegen gab sich unbeeindru­ckt. „Wir werden unsere Position vor Gericht verteidige­n“, sagte ein Sprecher. (APA, red)

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