Klage gegen AKW Paks
Österreich will ungarisches Atomkraft Paks II stoppen
Wien klagt gegen die EU-Bewilligung von Beihilfen für das ungarische AKW Paks – mit unsicheren Erfolgsaussichten.
Wien/Paks – Nichtigkeitsbeschwerde gegen die positive Entscheidung der EU-Kommission betreffend den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks kündigte Agrar- und Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montag an. Es sei „ein falsches Signal der Europäischen Kommission in der Energiepolitik, wenn Subventionen für den Bau von Atomkraftwerken als unbedenklich einstuft werden“. Finanziert wird der Ausbau durch einen Kredit in der Höhe von zehn Milliarden Euro von Russland an Ungarn.
„Die Genehmigung der Beihilfe durch die Europäische Kommission ist EU-rechtswidrig“, attestiert der stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses im Europaparlament, Benedek Jávor, „Der Energie-Binnenmarkt kann nicht funktionieren, wenn ein gesamter Sektor – die Atomindustrie – von seinen Regeln ausgenommen wird. Der Grüne sieht in Paks II „einen Präzedenzfall“: Atomkraft sei nicht wettbewerbsfähig, brauche komplexe staatliche Subventionen oder Direktinvestitionen. Falls dieses AKW gebaut wird, werde es zu schweren Marktverzerrungen kommen.
Österreich hat diesbezüglich Erfahrung, auch gegen das britische Großkraftwerk Hinkley Point hat die Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt.
Beihilfenrechtlich fraglich sei das Projekt, weil nicht klar sei, ob sich die von Ungarn angenommenen hohen Strompreise tatsächlich realisieren lassen oder ob laufende Betriebsbeihilfen notwendig werden, erläuterte der AntiAtom-Sprecher der Umweltorganisation Global 2000, Reinhard Uhrig, Vergaberechtlich fragwürdig sei das Projekt auch, denn der Zuschlag für das 12,5-MilliardenEuro-Projekt ging ohne Ausschreibung an den russischen Reaktorbauer Rosatom – wegen „technischer Exklusivität“, wie es hieß. Nur Rosatom könne einen solchen Reaktor bauen. Ob die europarechtliche Begründung zulässig ist, muss das Gericht klären. Die Kommission habe den Subventionsfall Paks II wohl gemäß Wettbewerbsrecht und Lissabon-Vertrag geprüft, entschied die Förderwürdigkeit allerdings auf Basis des separaten Euroatom-Vertrags, kritisiert Uhrig.
Diverse Umweltpolitiker, Landesregierungen und Umweltorganisationen begrüßten Köstingers Ankündigung. Die EU-Kommission hingegen gab sich unbeeindruckt. „Wir werden unsere Position vor Gericht verteidigen“, sagte ein Sprecher. (APA, red)