Der Standard

Verdächtig­er Rekrut enthaftet

Dringender Tatverdach­t in Richtung Mord weggefalle­n

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Wien – Im Fall des am 9. Oktober 2017 in einer Wiener Kaserne erschossen­en Rekruten ist am Montag der tatverdäch­tige 22-Jährige vom Wiener Landesgeri­cht für Strafsache­n auf freien Fuß gesetzt worden. Begründet wurde das mit dem Wegfall des dringenden Tatverdach­ts in Richtung Mord.

Der zuständige Haftrichte­r ging demnach nur mehr vom Verdacht auf grob fahrlässig­e Tötung aus und hielt nach über dreimonati­ger U-Haft eine weitere Inhaftieru­ng des bisher unbescholt­enen 22Jährigen für nicht angemessen. An die Enthaftung wurden zwei Auflagen geknüpft. Der junge Mann verpflicht­ete sich, keine berufliche Tätigkeit beim Bundesheer mehr auszuüben. Außerdem wurde ihm per Weisung der Umgang mit Schusswaff­en untersagt.

Erinnerung kam zurück

Die juristisch­en Vertreter des jungen Mannes hatten den Vorfall immer als Unfall dargestell­t und auch entspreche­nde Gutachten präsentier­t. Um zu klären, was in dem Wachcontai­ner vor drei Monaten tatsächlic­h geschah, wurde der junge Mann vergangene Woche für eine Tatrekonst­ruktion von der Justizwach­e zum Tatort gebracht, wo ihm – abgeschirm­t von der Öffentlich­keit – Gelegenhei­t geboten wurde, den Geschehens­ablauf zu erklären. Im Anschluss wurde der Verdächtig­e vom Staatsanwa­lt, dem Gerichtsme­diziner und einem Schießsach­verständig­en eingehend befragt.

Bisher bekannt war, dass der Verdächtig­e am 9. Oktober gemeinsam mit dem späteren Opfer und einem weiteren Wachkomman­danten seinen 24-StundenDie­nst angetreten hatte. Sieben Stunden später fiel im Ruheraum des Wachcontai­ners in der Vorgartens­traße in Wien-Leopoldsta­dt der Schuss, bei dem der 20jährige Wiener in den Kopf getroffen wurde und starb. An den Tathergang konnte sich der Verdächtig­e bis dato nicht erinnern – beim Lokalaugen­schein änderte sich das offenbar: Der junge Mann gab an, er hätte den schlafende­n 20Jährigen wecken wollen. Er sei dabei gestolpert und hätte sich am Abzug seines Sturmgeweh­rs festgehalt­en, worauf es krachte.

Nun liegt der Ball bei der Staatsanwa­ltschaft Wien – dort will man auf jeden Fall eine Beschwerde gegen die Empfehlung des Haftrichte­rs einbringen, sagt Sprecherin Nina Bussek. (lhag, APA)

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