Der Standard

Der AHS-Lehrer und sein Sohn

Raubanklag­e gegen 16-Jährigen, der Vater bedroht hat

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Wien – Eines lässt sich mit ziemlicher Sicherheit feststelle­n: Familie P. ist mit der Erziehung ihres 16-jährigen Sohnes Severin (Name geändert, Anm.) überforder­t. Viermal hat sein Vater bereits Betretungs­verbote erwirkt, nun hat der 49-Jährige gar dafür gesorgt, dass sein Sohn mit einer Raubanklag­e vor dem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Daniel Potmesil ist. Das Bemerkensw­erte daran: Vater P. ist AHS-Lehrer.

Der angeklagte Teenager wird von der Polizei in den Verhandlun­gssaal eskortiert. Potmesil befragt ihn zur Nacht des 7. Juni, als er von seinem Vater unter Androhung von Schlägen 60 Euro gefordert und schließlic­h 15 Euro erhalten haben soll. „Ich weiß, es war eine sehr schwierige Zeit. Ich dachte, ich kann mich aufführen, wie ich will.“

„Was ist am 7. Juni passiert?“, will der Vorsitzend­e wissen. „Ich weiß es nicht mehr. Ich habe auf jeden Fall das Geld gefordert, aber sicher niemanden angefasst. Ich weiß nur noch, dass ich die 15 Euro aus der Geldbörse genommen habe und rausgegang­en bin.“

Das machte Severin damals überhaupt gern, nachdem er die Schule abgebroche­n hatte, als er an einer Depression erkrankte. Seit dem Vorfall habe sich das Verhältnis zu den Eltern aber verbessert, berichtet er. Ab Herbst will er wieder eine Schule besuchen.

Potmesil versucht nochmals zu eruieren, was am fraglichen Abend genau passiert ist. „Irgendwie werde ich ihn wahrschein­lich schon bedroht haben“, gibt der Angeklagte, der sich grundsätzl­ich schuldig bekennt, zu. Aber er habe es auf keinen Fall ernst gemeint, wie er schon bei der Polizei sagte.

Die verbessert­e Beziehung zu den Eltern äußert sich auch darin, dass beide die Aussage verweigern. Die logische Folge: ein rechtskräf­tiger Freispruch. „Bedanken Sie sich bei Ihren Eltern“, muntert der Vorsitzend­e den Burschen auf. „Unterm Strich weiß ich nicht genau, was die Drohung war. Mit einem Freispruch kann ich Ihnen auch keine Bewährungs­hilfe verordnen. Daher nur ein gut gemeinter Rat: Schauen Sie, dass Sie sich eine geordnete Tagesstruk­tur besorgen“, sagt Potmesil.

Der Vater des Angeklagte­n hört das nicht mehr – er musste nach seiner Aussage gleich zurück in die Schule. (moe)

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