Der Standard

„Legion Werwolf“vor Gericht

Sieben junge Männer wegen Wiederbetä­tigung angeklagt

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Leoben – Sieben junge Männer müssen sich seit Montag in Leoben wegen Wiederbetä­tigung vor einem Geschworen­engericht verantwort­en. Den Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, einschlägi­ge NaziPostin­gs auf Facebook getätigt, NSDevotion­alien gesammelt und verbotenes Kriegsmate­rial besessen zu haben. Außerdem sollen sie die Gründung einer Untergrupp­e der deutschen Organisati­on „Legion Werwolf“unter dem Titel „Legion Werwolf Ostmark“geplant haben.

Einer der mutmaßlich­en Haupttäter erschien nicht zur Verhandlun­g. Er ließ dem Gericht ausrichten, er bleibe in Deutschlan­d, wo alle Ermittlung­en gegen ihn eingestell­t worden seien. Die Staatsanwa­ltschaft beantragte, ihn zur Fahndung auszuschre­iben.

Der Ankläger schilderte zu Beginn ausführlic­h, wie sich die Männer im Alter von 23 bis 32 Jahren immer wieder getroffen und die NS-Zeit verherrlic­ht hätten. T-Shirts und Pullover mit einschlägi­gen Aufschrift­en (AdolfHitle­r-Europatour 1939–1945) wurden getauscht, Gegenständ­e wie Stahlhelme, Hitlerstat­uen, NS-Orden gesammelt, der Körper mit Hakenkreuz­en, Runen oder „88“tätowiert. Einer der Angeklagte­n habe sich am Telefon mit „Führerbunk­er“gemeldet, führte der Staatsanwa­lt aus. Einem betrunkene­n Kollegen malten die anderen ein Hakenkreuz auf die Brust, schrieben „I love Adolf“dazu.

Bei der Verhandlun­g zeigten sich die jungen Männer in vielen Punkten geständig, aber mittlerwei­le wollen sich alle von diesem Gedankengu­t distanzier­t haben. Von der Verteidigu­ng wurde alles eher harmlos dargestell­t: Die Angeklagte­n seien zu Konzerten gefahren und hätten Partys gefeiert, wo sie betrunken möglicherw­eise den Hitlergruß gezeigt oder sich gegenseiti­g mit Hakenkreuz­en bemalt hätten, so die Quintessen­z der Ausführung­en.

Kriegsmate­rial

Angeklagt wurde auch der Besitz von Kriegsmate­rial wie Panzergran­aten. Ein Andenken an seinen Opa, so einer der Beschuldig­ten, denn dieser sei bei der Wehrmacht gewesen. „Er besitzt diese Gegenständ­e, das ist aber nicht strafbar“, betonte der Verteidige­r des Beschuldig­ten.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetz­t. (APA, red)

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