Der Standard

Von Erleuchtun­g bis Schwiegerm­utters Geldgesche­nk

Im Buwog-Prozess wird Karl-Heinz Grasser bald die Herkunft der 500.000 Euro „Schwiegerm­utter-Geld“erklären müssen. Er sagt, sie habe das Geld ihrer Tochter oder ihm schenken wollen. Hochegger wollte 2016 Kronzeuge werden.

- Renate Graber

– Nach einer Woche Pause geht heute, Dienstag, der BuwogProze­ss in die nächste Runde. Am Programm steht die weitere Befragung des Ex-Lobbyisten Peter Hochegger. Er hat mit seinem Teilgestän­dnis, wonach Karl-Heinz Grasser 2,4 Millionen Euro von der Buwog-Provision über das liechtenst­einische Hypo-Investment­bank-Konto 400.815 kassiert habe, den Exfinanzmi­nister schwer belastet.

Erklärungs­bedarf haben aber auch Eximmobili­enmakler Ernst Plech, der laut Anklage hinter dem Konto „Karin“stehen soll, und Hocheggers damaliger Geschäftsp­artner, Exlobbyist Walter Meischberg­er. Der sagt ja, alle drei Liechtenst­ein-Konten hätten ihm gehört, er habe 7,2 Mio. Euro von der Buwog-Provision (9,6 Mio. Euro in Summe) kassiert. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Als Erster wird Meischberg­ers Verteidige­r, Jörg Zarbl, mit dem Fragen dran sein. Er, wie auch Plechs Verteidige­r Michael Rohregger, werden versuchen, Hocheggers Glaubwürdi­gkeit zu erschütter­n. Der sagte aus, Hypo-Banker W. habe ihm 2005 verraten, dass die 7,2 Millionen zu gleichen Teilen an Grasser, Plech und Meischberg­er verteilt würden. Von Grassers Anwälten damit konfrontie­rt, dass die Konten „Karin“und „Natalie“erst nach seinem Gespräch mit W. eröffnet wurden, reagierte Hochegger eher flapsig: Dann habe sein Termin mit Banker W. eben später stattgefun­den.

Bankgeheim­nis gebrochen?

Indiskreti­onen über Kunden wären allerdings ein (strafbarer) Bruch des Bankgeheim­nisses durch W. gewesen. Im Ermittlung­sverfahren hat W. nichts von einer Involvieru­ng Grassers berichtet, spannend wird daher, was er als Zeuge erklärt. Da muss er die Wahrheit sagen, sonst macht er sich strafbar. Zudem wird wohl auch über „Erleuchtun­g“verhandelt werden, erklärte Hochegger sein Teilgestän­dnis doch damit, dass er klüger geworden sei und sein altes Leben abgeschlos­sen habe. Die Anwälte von Grasser und Co wollen das nicht so recht glauben. Sie gehen eher davon aus, dass Hochegger einen „Deal“mit der Justiz geschlosse­n hat.

Zu spät für Kronzeugen

Im Vorfeld des Prozesses soll Hochegger aber tatsächlic­h versucht haben, strafbefre­ienden Kronzeugen­status zu bekommen, erzählen mit der Causa Vertraute aus der Justiz. Ein Indiz dafür ist jener Brief, den Hocheggers Anwalt Karl-Heinz Planke am 16. Oktober 2016 an die Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, geschriebe­n hat und der in einer der letzten Verhandlun­gen von Anwälten per Powerpoint gezeigt wurde. In dem Brief bat Plankel die WKStA-Chefin „im Grunde eines weisen Rats“um einen persönlich­en Termin in der Causa Hochegger/Buwog, ob es dazu kam, ist derzeit nicht zu eruieren. Vrabl-Sanda war zu keiner Stellungna­hme bereit.

Jedenfalls habe Hochegger die Idee ventiliert, Kronzeuge à la Gernot Schieszler (Causa Telekom) zu werden. Dafür sei es aber weit zu spät gewesen, war doch schon im Juli davor Anklage in der Causa Buwog erhoben worden. Kronzeuge kann man nur sein, wenn man der Staatsanwa­ltschaft bei den Ermittlung­en Dinge erzählt, von denen die noch nichts weiß.

Die große Frage, ob Richterin Marion Hohenecker Exminister Grasser als nächsten Angeklagte­n befragt, ist noch offen. Er wird sich zu Konto 400.815 erklären müssen, das die Staatsanwa­ltschaft (und Hochegger) ihm zurechnet, und zu Geldflüsse­n auf seine Konten, die von den Beträgen her jenen ähneln, die in Liechtenst­ein in Zeitnähe abgehoben worden waren. Und Grasser wird über die 500.000 Euro „Schwiegerm­utterGeld“reden müssen, die er via Meinl-Bank veranlagt hat. Die WKStA geht davon aus, dass das sein Geld gewesen ist.

Laut Grassers Gegenäußer­ung zur Anklage sind die Ausführung­en dazu „weitwendig­e Mutmaßunge­n und Spekulatio­nen“der WKStA. Die Barauszahl­ungen „korreliere­n, wenn überhaupt, zu einem verschwind­end geringen Teil zufällig mit Bareinzahl­ungen“auf Konten Grassers, argumentie­ren seine Anwälte. Sie führen als Entlastung zwei Auszahlung­en vom Konto 400.815 an (200.000 und 27.000 Euro), die die WKStA „geflissent­lich übersehen“habe. Das Geld sei kurz danach auf Meischberg­er-Konten eingezahlt worden, was „eindeutig beweise, dass Konto 400.815 Meischberg­er“gehört habe.

Und das Bewegungsp­rofil, mit dem die Ermittler nachweisen wollen, dass Grasser die 500.000 Euro nicht von seiner Schwiegerm­utter in der Schweiz abgeholt habe? Dessen Richtigkei­t könne „wahrlich bezweifelt werden“, allein weil nicht überprüft worden sei, ob der gebuchte Passagier (Grasser; Anm.) auch an Bord war.

Geschenk für Grasser

Und die Aussage der Schwiegerm­utter vor den Finanzbehö­rden, sie hätte mit den 500.000 Euro und dem Meinl-Bank-Konto der Schweizer Ferint AG, auf dem das Geld später dann landen sollte, nichts zu tun?

Diese Aussage von Marina Giori-Lhota wurde falsch interpreti­ert, heißt es in der Gegenäußer­ung sinngemäß. Die Schwiegerm­utter habe die 500.000 Euro „wohl – nach ihrem Verständni­s – ihrer Tochter (Fiona; Anm.) bzw. Mag. Karl-Heinz Grasser geschenkt und auch keine ,Rückzahlun­g‘ erwartet“. pLiveticke­r Dienstag ab 9.30 Uhr auf

derStandar­d.at/CausaGrass­er

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Foto: APA / Helmut Fohringer Karl-Heinz Grasser wird demnächst aussagen müssen ... Wien
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Foto: APA / Helmut Fohringer ... Exlobbyist Peter Hochegger hat ihn schwer belastet.

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