Der Standard

Aluhut im Buwog-Prozess

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Vielleicht sollte die Vorsitzend­e Richterin im Buwog-Prozess Aluhüte ausgeben. Oder den Saal auf Chemtrails untersuche­n lassen. Denn der Verteidige­r des Angeklagte­n Walter Meischberg­er vertritt vor Gericht eine Verschwöru­ngstheorie.

Darum geht es: Der Angeklagte Peter Hochegger hat ein Teilgestän­dnis abgelegt und damit die Verteidigu­ngslinie der anderen erschütter­t. Die glauben nun teilweise an einen (in Österreich verbotenen) „Deal“zwischen Hochegger und der Staatsanwa­ltschaft. Hintergrun­d: Freimaurer-Connection­s. Meischberg­ers Anwalt Jörg Zarbl las jetzt bedeutungs­schwer vor: ein Schreiben eines früheren Hochegger-Anwalts an die Chefin der Wirtschaft­s- und Korruption­sanwaltsch­aft, in dem er sie „im Grunde eines weisen Rats höflichst zur Ventilieru­ng der (...) Strafrecht­ssache“bittet.

Das sei Freimaurer-Code, meint Meischis Anwalt. Zumindest habe ihm das einer in einem anonymen Brief so gesagt. Für Leute einer gewissen Weltsicht stecken ja die Freimaurer (oder die Bilderberg­er oder die Illuminate­n) hinter allem. Zwar sagt auf Anfrage ein früherer Freimaurer-Großmeiste­r, der Begriff „weiser Rat“sei nicht Freimaurer-Code. Zwar dementiert die Staatsanwa­ltschaft eine Absprache. Aber versierte Verschwöru­ngstheoret­iker wissen ja: Wenn es keine Belege für eine Verschwöru­ng gibt, dann ist das ja erst recht der Beweis für eine Verschwöru­ng!

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