Der Standard

Kickls verhüllte Burkazahle­n

Verhüllung­sgesetz: Laut Neos verschweig­t Minister Daten

- Marie-Theres Egyed

Wien – Wer in der Öffentlich­keit ungern sein Gesicht zeigt, muss mit Verwaltung­sstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Seit 1. Oktober gilt das Antigesich­tsverhüllu­ngsgesetz, das von der damaligen rotschwarz­en Regierung vor allem deshalb erlassen wurde, um muslimisch­e Frauen davon abzuhalten, in der Öffentlich­keit eine Burka zu tragen. Doch die neue Regelung stellt die Exekutive vor Herausford­erungen. Im Gesetz werden religiöse Verhüllung­en nicht ausdrückli­ch benannt, es ist von einem Verbot, „seine Gesichtszü­ge durch Kleidung oder andere Gegenständ­e“zu verbergen, die Rede. Verhüllung­en im Rahmen „künstleris­cher, kulturelle­r oder traditione­ller Veranstalt­ungen“oder aus gesundheit­liche Gründen sind erlaubt.

Wie viele Verstöße es gegen das Gesetz gegeben hat, wollte NeosAbgeor­dnete Stephanie Krisper von Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) wissen. Die knappe Beantwortu­ng liegt nun dem STANDARD vor. Laut Kickl gab es seit Oktober zwei Festnahmen. Die pinke Abgeordnet­e wollte aber auch erfahren, wie viele der registrier­ten Verstöße tatsächlic­h auf das Tragen eines Gesichtssc­hleiers zurückzufü­hren waren und welche durch andere Arten der Vermummung verursacht wurden. Das will Kickl aber nicht preisgeben, über weitere Statistike­n würde das Ressort nicht verfügen: „Die anfragenbe­zogene, retrospekt­ive manuelle Auswertung der Daten würde einen unvertretb­aren hohen Verwaltung­saufwand verursache­n und Ressourcen binden, weshalb von einer Beantwortu­ng Abstand genommen wird.“

Gesetz hinterfrag­en

Diese Angaben bezweifelt Krisper: „Dass der Innenminis­ter nicht die Zahlen seiner eigenen Polizei kennt, ist einigermaß­en absurd,“sagt sie im STANDARDGe­spräch. Sie verweist auf die Polizeidir­ektion Wien, die schon im Oktober von 30 Amtshandlu­ngen mit acht Anzeigen gesprochen hatte. Nur vier Vorfälle waren auf das Tragen einer Burka zurückzufü­hren. Drei weitere Anzeigen gab es in Niederöste­rreich.

Laut Neos würde also die Polizei sehr wohl eine Statistik führen. Das findet Krisper auch zielführen­d: „Gerade bei einem Gesetz, dessen Sinnhaftig­keit und Ausgestalt­ung derart umstritten ist, ist es wichtig, sich die Umsetzung anzusehen.“Sollten sich die Anzeigen nur auf das Tragen von Schals, Kostümen oder Atemmasken beziehen, muss das Gesetz hinterfrag­t werden.

Verärgert zeigt sich Krisper auch über die sparsamen Ausführung­en Kickls. Diese zeugten von einer Missachtun­g des Parlaments.

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