Der Standard

Rechnungsh­of mahnt zum Ausmisten

Zu viele Ausnahmen im Einkommens­teuerrecht

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Wien – Der Rechnungsh­of (RH) liefert der Regierung Munition in Sachen Transparen­z und Ausmisten von Gesetzen. Das Einkommens­teuerrecht wäre ein lohnendes Feld. Denn die SPÖ/ÖVP-Vorgängerr­egierung ist bei der angestrebt­en Vereinfach­ung nicht weit gekommen. Wohl wurden mit dem Steuerrefo­rmgesetz 2015/16 Be- günstigung­en teilweise gestrichen, es wurden allerdings neue eingeführt – zuletzt im Abgabenänd­erungsgese­tz 2016, womit trotz vier befristete­r Neuregelun­gen keine deutliche Verringeru­ng der Begünstigu­ngsbestimm­ungen erreicht wurde, kritisiert der RH in seinem am Freitag dem Nationalra­t zugeleitet­en Bericht.

So wurden beispielsw­eise die Regeln für die Absetzbark­eit von Spenden von der Finanzverw­altung aus Sicht der staatliche­n Buchprüfer verbessert, aber erst nach der RH-Prüfung. Elektronis­ch identifizi­eren müssen sich absetzwill­ige Spender erst seit 2017, die Daten werden vom Spendenemp­fänger automatisc­h an die Finanz übermittel­t, allerdings nur für private Spender, nicht für betrieblic­he. Das System selbst blieb unveränder­t. Die Zahl der begünstigt­en Einrichtun­gen stieg von 2011 bis 2016 um 37 Prozent an. Mehr als die Hälfte der 1539 Spendenemp­fänger sind karitative Einrichtun­gen (919), gefolgt von Wissenscha­fts- (545) sowie Natur- und Tierschutz­einrichtun­gen (32). Die Evaluierun­g durch die Wirtschaft­suni Wien im Auftrag des Spendenbei­rats zeitigte noch keine Ergebnisse. (ung)

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