Rechnungshof mahnt zum Ausmisten
Zu viele Ausnahmen im Einkommensteuerrecht
Wien – Der Rechnungshof (RH) liefert der Regierung Munition in Sachen Transparenz und Ausmisten von Gesetzen. Das Einkommensteuerrecht wäre ein lohnendes Feld. Denn die SPÖ/ÖVP-Vorgängerregierung ist bei der angestrebten Vereinfachung nicht weit gekommen. Wohl wurden mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 Be- günstigungen teilweise gestrichen, es wurden allerdings neue eingeführt – zuletzt im Abgabenänderungsgesetz 2016, womit trotz vier befristeter Neuregelungen keine deutliche Verringerung der Begünstigungsbestimmungen erreicht wurde, kritisiert der RH in seinem am Freitag dem Nationalrat zugeleiteten Bericht.
So wurden beispielsweise die Regeln für die Absetzbarkeit von Spenden von der Finanzverwaltung aus Sicht der staatlichen Buchprüfer verbessert, aber erst nach der RH-Prüfung. Elektronisch identifizieren müssen sich absetzwillige Spender erst seit 2017, die Daten werden vom Spendenempfänger automatisch an die Finanz übermittelt, allerdings nur für private Spender, nicht für betriebliche. Das System selbst blieb unverändert. Die Zahl der begünstigten Einrichtungen stieg von 2011 bis 2016 um 37 Prozent an. Mehr als die Hälfte der 1539 Spendenempfänger sind karitative Einrichtungen (919), gefolgt von Wissenschafts- (545) sowie Natur- und Tierschutzeinrichtungen (32). Die Evaluierung durch die Wirtschaftsuni Wien im Auftrag des Spendenbeirats zeitigte noch keine Ergebnisse. (ung)