LESERSTIMME
Irreführende Obstvergleiche
Betrifft: „Wo die Staatsbetriebe großzügig sind“von Günther Oswald
der Standard, 24. 1. 2018 Ihr Bericht suggeriert, dass die Pensionen noch immer steigen, obwohl diese vermeintlich gekürzt wurden. Richtig ist jedoch, dass der Gesetzgeber ganz massiv in die OeNB-Pensionen eingegriffen hat. Insbesondere die Pensionsbeiträge für die aktiven Mitarbeiter, welche im Gegensatz zum ASVG mit bis zu 10,25 Prozent auf die Gesamtbezüge wirken, wurden drastisch angehoben, und für OeNB-Pensionisten wurden hohe Pensionssicherungsbeiträge – gestaffelt bis zu 25 Prozent – nachträglich eingeführt.
Das heißt, auf die „Brutto“-Pensionen wirken diese Maßnahmen naturgemäß nicht, aber „netto“sind die Auswirkungen sowohl bei aktiven Mitarbeitern, die vor 1998 in die OeNB kamen, als auch bei den OeNB-Pensionisten ganz massiv – und das mit weiter steigender Tendenz. Allein von 2012 auf 2018 haben sich die Pensions(sicherungs)beiträge von aktiven Dienstnehmern und von Pensionisten von jährlich 1,4 auf ca. 12,8 Millionen Euro fast verzehnfacht.
Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz hat darüber hinaus den Effekt, dass ein in die Vergangenheit wirkender Durchrechnungszeitraum auch die „Brutto“Pensionsbezüge um bis zu zehn Prozent kürzt.
In der grafischen Darstellung werden leider Äpfel mit Birnen verglichen. Für einen fairen Vergleich müsste man von den OeNBPensionen die ASVG-Pension von ca. 3300 Euro (2016) abziehen. Die grafische Darstellung ist daher stark verzerrend.
Vergessen wird, dass in der OeNB das Dienstrecht schon vor langem modernisiert wurde und die alten Dienstrechte seit 20 Jahren gar nicht mehr zugänglich sind. Die OeNB hat heute ein modernes und branchenübliches Dienstrecht, das unseren Anforderungen als Expertenorganisation gerecht wird, um hochqualifizierte Mitarbeitende anzusprechen.
Transparenz ist gut, aber hier wird mit irreführenden Zahlen und Aussagen Stimmung gegen die OeNB gemacht.
Christian Gutlederer OeNB-Pressesprecher, per Mail