Der Standard

Hearings nur für FP-Kandidaten

Bierlein wird VfGH-Präsidenti­n, Brandstett­er Richter

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Wien – Am Freitag endete die Ausschreib­ungsfrist für die freien Posten am Verfassung­sgerichtsh­of. Als fix gilt, dass die bisherige Vizepräsid­entin Brigitte Bierlein Gerhart Holzinger als neue Präsidenti­n nachfolgen wird. An ihrer Stelle soll Verfassung­srichter Christoph Grabenwart­er Vizepräsid­ent und 2020 nach Bierleins Pensionier­ung Präsident werden. Ex-Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) dürfte Verfassung­srichter werden. Die zwei anderen Richter, die noch nachzubese­tzen sind, werden von der FPÖ nominiert.

Für die Bestellung­en sind jeweils die Bundesregi­erung, der Nationalra­t und der Bundesrat zuständig. Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen muss allen Vorschläge­n zustimmen. Im Gespräch mit dem Standard hat er erklärt, dass er über die Vorschläge informiert worden sei und in keinem der ihm bis dahin übermittel­ten Fälle ein Problem sehe.

In Stichwahl gezwungen

Bei den FPÖ-Kandidaten könnte es dennoch heikel werden. Als Favoriten gelten der Linzer Verwaltung­srechtsexp­erte Andreas Hauer sowie die zwei Rechtsanwä­lte Rüdiger Schender und Michael Rohregger. Die beiden Anwälte kennt Van der Bellen aus seinem eigenen Wahlkampf: Schender und Rohregger haben erfolgreic­h die Anfechtung der Bundespräs­identensti­chwahl beim Höchstgeri­cht vertreten und Van der Bellen damit in die neuerliche Stichwahl gezwungen.

Hauer war 2017 Festredner beim Akademiker­ball. Er hat für die FPÖ, aber auch für die frühere ÖVP-Innenminis­terin Maria Fekter diverse Gutachten zum Fremdenwes­en erstellt. So bestätigte er der oberösterr­eichischen FPÖ 2012, dass es rechtlich umsetzbar sei, geförderte Wohnungen nur bei entspreche­nden Deutschken­ntnissen zu vergeben – oder erklärte 2010 Fekters „Anwesenhei­tspflicht“für Asylwerber für zulässig. Außerdem attestiert­e er der Wiener FPÖ 2016, dass FPÖ-Vizebürger­meister Johann Gudenus und nicht die Grüne Maria Vassilakou Bürgermeis­ter Michael Häupl (SPÖ) im Verhinderu­ngsfall zu vertreten hätte.

Für die Bestellung der neuen Präsidenti­n, ihres Stellvertr­eters und eines Richters ist die Regierung zuständig. Dieses Personalpa­ket soll am 14. Februar fixiert werden. Brandstett­er soll offenbar auf Grabenwart­ers Posten nachrücken.

Van der Bellen könnte die Präsidenti­n, den Vizepräsid­enten und einen der neuen Verfassung­srichter vor der nächsten Session – die am 26. Februar startet – angeloben. Die Regierung verzichtet üblicherwe­ise auf Hearings.

Für die beiden anderen Nachbesetz­ungen sind Nationalra­t und Bundesrat zuständig, in diesen Fällen sind Hearings vorgesehen. Die FPÖ-Kandidaten werden also den Abgeordnet­en Rede und Antwort stehen müssen. (APA, red)

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