Hearings nur für FP-Kandidaten
Bierlein wird VfGH-Präsidentin, Brandstetter Richter
Wien – Am Freitag endete die Ausschreibungsfrist für die freien Posten am Verfassungsgerichtshof. Als fix gilt, dass die bisherige Vizepräsidentin Brigitte Bierlein Gerhart Holzinger als neue Präsidentin nachfolgen wird. An ihrer Stelle soll Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter Vizepräsident und 2020 nach Bierleins Pensionierung Präsident werden. Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) dürfte Verfassungsrichter werden. Die zwei anderen Richter, die noch nachzubesetzen sind, werden von der FPÖ nominiert.
Für die Bestellungen sind jeweils die Bundesregierung, der Nationalrat und der Bundesrat zuständig. Bundespräsident Alexander Van der Bellen muss allen Vorschlägen zustimmen. Im Gespräch mit dem Standard hat er erklärt, dass er über die Vorschläge informiert worden sei und in keinem der ihm bis dahin übermittelten Fälle ein Problem sehe.
In Stichwahl gezwungen
Bei den FPÖ-Kandidaten könnte es dennoch heikel werden. Als Favoriten gelten der Linzer Verwaltungsrechtsexperte Andreas Hauer sowie die zwei Rechtsanwälte Rüdiger Schender und Michael Rohregger. Die beiden Anwälte kennt Van der Bellen aus seinem eigenen Wahlkampf: Schender und Rohregger haben erfolgreich die Anfechtung der Bundespräsidentenstichwahl beim Höchstgericht vertreten und Van der Bellen damit in die neuerliche Stichwahl gezwungen.
Hauer war 2017 Festredner beim Akademikerball. Er hat für die FPÖ, aber auch für die frühere ÖVP-Innenministerin Maria Fekter diverse Gutachten zum Fremdenwesen erstellt. So bestätigte er der oberösterreichischen FPÖ 2012, dass es rechtlich umsetzbar sei, geförderte Wohnungen nur bei entsprechenden Deutschkenntnissen zu vergeben – oder erklärte 2010 Fekters „Anwesenheitspflicht“für Asylwerber für zulässig. Außerdem attestierte er der Wiener FPÖ 2016, dass FPÖ-Vizebürgermeister Johann Gudenus und nicht die Grüne Maria Vassilakou Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) im Verhinderungsfall zu vertreten hätte.
Für die Bestellung der neuen Präsidentin, ihres Stellvertreters und eines Richters ist die Regierung zuständig. Dieses Personalpaket soll am 14. Februar fixiert werden. Brandstetter soll offenbar auf Grabenwarters Posten nachrücken.
Van der Bellen könnte die Präsidentin, den Vizepräsidenten und einen der neuen Verfassungsrichter vor der nächsten Session – die am 26. Februar startet – angeloben. Die Regierung verzichtet üblicherweise auf Hearings.
Für die beiden anderen Nachbesetzungen sind Nationalrat und Bundesrat zuständig, in diesen Fällen sind Hearings vorgesehen. Die FPÖ-Kandidaten werden also den Abgeordneten Rede und Antwort stehen müssen. (APA, red)