Der Standard

Volksbegeh­ren für Rauchverbo­t sammelt ab 15. Februar Unterstütz­er

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Wien – Die Umsetzung des Volksbegeh­rens für ein Rauchverbo­t in der Gastronomi­e hat am Freitag mit der Anmeldung beim Innenminis­terium begonnen. Erwartet wird, dass am 15. Februar mit dem Sammeln von Unterstütz­ungserklär­ungen begonnen werden kann. Diese sind am Gemeindeam­t sowie online mit Handysigna­tur und Bürgerkart­e einzubring­en. Die Unterschri­ften gelten auch für das eigentlich­e Volksbegeh­ren, es muss also kein zweites Mal unterschri­eben werden.

8041 Unterschri­ften nötig

Für den Einleitung­santrag braucht es 8401 Unterschri­ften, was bei über 450.000 Befürworte­rn der Petition „Dont’t Smoke“keine Hürde darstellen sollte. Krebshilfe-Präsident Paul Sevelda ist optimistis­ch, die Bevölkerun­g auch zum Gang auf die Gemeindeäm­ter motivieren zu können. Diese habe nun die Möglichkei­t, ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen. Er ist überzeugt: „Das Verbot muss und wird kommen.“

Ärztekamme­rpräsident Thomas Szekeres betont, dass die Regierung zugesagt habe, mehr auf die Meinung des Volkes zu hören. Die Regelung mit getrennten Räumen sei nicht effizient, und „wenn man die Zahl der Kranken reduzieren kann, dann sollte man das tun“. In den Regierungs­verhandlun­gen hatten sich ÖVP und FPÖ geeinigt, das für Mai geplante Verbot durch das großzügige­re „Berliner Modell“zu ersetzen. (vr)

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