Lebensversicherung: Urteil gegen Generali
Wien – In der strittigen Rechtsfrage zum Rücktritt von Lebensversicherungen bei mangelnder oder fehlender Beratung über das Rücktrittsrecht gibt es ein neues Urteil. Der Prozessfinanzierer EAS klagte Generali und bekam erstinstanzlich recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach Entscheidungen von Europäischem Gerichtshof und Oberstem Gerichtshof haben Lebensversicherungsnehmer bei fehlender oder mangelhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht. (APA)