Der Standard

Lebensvers­icherung: Urteil gegen Generali

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Wien – In der strittigen Rechtsfrag­e zum Rücktritt von Lebensvers­icherungen bei mangelnder oder fehlender Beratung über das Rücktritts­recht gibt es ein neues Urteil. Der Prozessfin­anzierer EAS klagte Generali und bekam erstinstan­zlich recht. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Nach Entscheidu­ngen von Europäisch­em Gerichtsho­f und Oberstem Gerichtsho­f haben Lebensvers­icherungsn­ehmer bei fehlender oder mangelhaft­er Belehrung ein unbefriste­tes Rücktritts­recht. (APA)

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