Der Standard

Taskforce soll Strafrecht verschärfe­n

Vielleicht schon ab heurigem Sommer soll es, wie ÖVP und FPÖ angekündig­t haben, strengere Strafen für Sexual- und Gewaltdeli­kte geben. In drei Wochen werde eine Taskforce hier die Arbeit aufnehmen, sagt Staatssekr­etärin Karoline Edtstadler (ÖVP).

- Irene Brickner

Wien – In der Bevölkerun­g herrsche nach wie vor der Eindruck, dass bei den Strafen für – einerseits – Vermögensd­elikte sowie – anderersei­ts – Gewalt- und Sexualdeli­kte ein Ungleichge­wicht bestehe, meint Martina Berger, Sprecherin der im Innenminis­terium angesiedel­ten Staatssekr­etärin Karoline Edtstadler (ÖVP). ÖVP und FPÖ wollten dies ändern, durch „stückweise“Novellen im Strafrecht, vielleicht schon ab dem heurigen Sommer.

Laut Edtstadler führen vor allem mangelnde oder zu niedrige Mindeststr­afen zu Problemen. Für das Sich-Verschaffe­n und Besitzen von Pornografi­e mit 14- bis 18jährigen „mündigen Minderjähr­igen“zum Beispiel gebe es kein unteres Straflevel. Bei sexuellem Missbrauch Unmündiger, also Unter-14-Jähriger, sowie geschlecht­licher Nötigung betrage die Mindeststr­afe wiederum lediglich sechs Monate.

In einem „Extremfall“, so Edtstadler, sei ein Mann, dem Missbrauch von acht Kindern vorgeworfe­n wurde, straffrei ausgegange­n. „Auf der anderen Seite“ könnten einem profession­ellen Fahrzeugdi­eb auch vier Jahre Haft drohen. „Es gibt Urteile, wo die Menschen nur noch den Kopf schütteln“, kommentier­te dies Bundeskanz­ler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz. Jemand, der sich an Frauen vergehe, müsse die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen ergänzte FPÖ-Obmann und Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache.

„Gegenüber Sexualund Gewalttäte­rn darf es keine Toleranz geben, die Opfer hingegen gilt es zu schützen“, sagte am Sonntag auch Edtstadler-Sprecherin Berger im Standard- Gespräch. Die Täterarbei­t müsse ebenfalls gefördert werden, meinte sie nach konkreter Nachfrage. „In den kommenden drei Wochen“werde daher eine Taskforce aus Experten des Innen- und Justizmini­steriums sowie von Beratungs- und Therapiest­ellen, Vereinen und NGOs formiert – mit dem Ziel, das Strafrecht auf derlei Lücken hin zu durchforst­en.

Auch eine bessere Vernetzung verschiede­ner Stellen werde dabei im Fokus stehen – um Taten wie jene am Wiener Brunnenmar­kt zu verhindern. Dort hatte ein psychisch kranker Mann aus Kenia monatelang ohne Behördenin­tervention gehaust, bevor er im Mai 2016 mit einer Eisenstang­e eine Passantin erschlug. Einen Taskforce-Endbericht werde es „in der ersten Hälfte des Jahres 2019“geben, „erste Ergebnisse“aber wohl bereits vor der Sommerpaus­e 2018.

Bei der Wiener Kinder- und Jugendanwä­ltin Monika Pinterits stoßen die türkis-blauen Sexualstra­frechtsver­schärfungs­pläne auf Skepsis. Im Fällen von Kindermiss­brauch etwa würden strengere Strafen wenig helfen: „Die Verurteilu­ng von Tätern steht oder fällt hier mit der Aussagefäh­igkeit der Opfer“, sagt sie.

„Populistis­che Pläne“

Als Beispiel nennt sie den „kürzlichen Fall eines kognitiv schwächere­n 13-Jährigen, der sich nur schlecht ausdrücken kann“. Der Mann, gegen den Missbrauch­sverdacht an dem Buben bestanden habe, sei „trotz passender DNA-Spuren“straflos ausgegange­n, denn er habe unwiderspr­ochen behaupten können, diesen als weit älter eingeschät­zt zu haben. Auch mehrere Strafrecht­sexperten hatten sich unter Hinweis auf die Strafrecht­snovelle 2016 im Standard zuletzt gegen weitere Verschärfu­ngen ausgesproc­hen. Diesbezügl­iche Pläne seien „populistis­ch“.

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Foto: APA/Hochmuth Die Bevölkerun­g sehe im Strafrecht Ungleichge­wichte, sagt Edtstadler.

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