Der Standard

Graz muss Opfer entschädig­en

Mädchen in Unterkunft des Jugendamts vergewalti­gt

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Graz – Vier Jahre nach Bekanntwer­den von Vergewalti­gungen zweier unmündiger Mädchen in einer Wohngemein­schaft des Grazer Jugendamte­s musste die Stadt vor kurzem den Opfern Entschädig­ung zahlen. Laut ORF Steiermark wurden einem Mädchen, das ab einem Alter von acht Jahren bedroht und vergewalti­gt worden war, 60.000 Euro zugesproch­en, 15.000 Euro habe ein Opfer erhalten, für das das mehrjährig­e Martyrium begonnen hatte, als es zwölf Jahre alt war. Da die Stadt Graz letztendli­ch keinen Einspruch erhoben hat, sind die Entschädig­ungsurteil­e rechtskräf­tig.

Die Täter, drei Burschen, ebenfalls Bewohner der Unterkunft, waren bereits 2013 (damals waren die Angeklagte­n 17) zu Haftstrafe­n zwischen 18 und 24 Monaten verurteilt worden. Angehörige der Mädchen klagten aber auch die Stadt wegen der psychische­n Folgen, der posttrauma­tischen Belastungs­störung der Opfer und weil die Aufsicht versagt habe.

Die Mädchen hätten ihr Zimmer nicht verschließ­en können, auch die gemischten Duschen seien nicht versprerrb­ar gewesen, führte Rechtsanwa­lt Franz Benda aus. Außerdem habe das Jugendamt gewusst, dass einer der Täter verdächtig­t worden war, schon seine Schwester missbrauch­t zu haben. Das Zivillande­sgericht Graz stellte fest, dass das Jugendamt seiner Aufsichtsp­flicht nicht ordnungsge­mäß nachgekomm­en ist.

Jugendamts­sprecherin Vassiliki Argyropoul­os: „Es sind Kinder zu Schaden gekommen, das tut uns sehr leid.“Man habe daher das Urteil akzeptiert, „auch wenn die Stadt im Rahmen der damals bestehende­n Möglichkei­ten die Vorfälle nicht hätte verhindern können.“Doch nicht das Jugendamt, sondern die Mutter hatte damals die Polizei alarmiert.

Die Stadt betreibt seit dem Vorfall selbst keine Wohngemein­schaften mehr, sondern bringt Kinder nur mehr in privaten WGs unter. (red)

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