Graz muss Opfer entschädigen
Mädchen in Unterkunft des Jugendamts vergewaltigt
Graz – Vier Jahre nach Bekanntwerden von Vergewaltigungen zweier unmündiger Mädchen in einer Wohngemeinschaft des Grazer Jugendamtes musste die Stadt vor kurzem den Opfern Entschädigung zahlen. Laut ORF Steiermark wurden einem Mädchen, das ab einem Alter von acht Jahren bedroht und vergewaltigt worden war, 60.000 Euro zugesprochen, 15.000 Euro habe ein Opfer erhalten, für das das mehrjährige Martyrium begonnen hatte, als es zwölf Jahre alt war. Da die Stadt Graz letztendlich keinen Einspruch erhoben hat, sind die Entschädigungsurteile rechtskräftig.
Die Täter, drei Burschen, ebenfalls Bewohner der Unterkunft, waren bereits 2013 (damals waren die Angeklagten 17) zu Haftstrafen zwischen 18 und 24 Monaten verurteilt worden. Angehörige der Mädchen klagten aber auch die Stadt wegen der psychischen Folgen, der posttraumatischen Belastungsstörung der Opfer und weil die Aufsicht versagt habe.
Die Mädchen hätten ihr Zimmer nicht verschließen können, auch die gemischten Duschen seien nicht versprerrbar gewesen, führte Rechtsanwalt Franz Benda aus. Außerdem habe das Jugendamt gewusst, dass einer der Täter verdächtigt worden war, schon seine Schwester missbraucht zu haben. Das Zivillandesgericht Graz stellte fest, dass das Jugendamt seiner Aufsichtspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Jugendamtssprecherin Vassiliki Argyropoulos: „Es sind Kinder zu Schaden gekommen, das tut uns sehr leid.“Man habe daher das Urteil akzeptiert, „auch wenn die Stadt im Rahmen der damals bestehenden Möglichkeiten die Vorfälle nicht hätte verhindern können.“Doch nicht das Jugendamt, sondern die Mutter hatte damals die Polizei alarmiert.
Die Stadt betreibt seit dem Vorfall selbst keine Wohngemeinschaften mehr, sondern bringt Kinder nur mehr in privaten WGs unter. (red)