Der Standard

Ex-Hypo-Chef Kulterer frei

Zwei Drittel der Strafe verbüßt – weitere Verfahren offen

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Wien – Wolfgang Kulterer, der frühere Vorstandsc­hef der Hypo Alpe Adria, ist wieder in Freiheit. Der Exbanker hat zwei Drittel seiner Haftstrafe von sechs Jahren verbüßt, am Dienstag wurde er bedingt entlassen. Das bestätigt der Sprecher des Straflande­sgerichts Klagenfurt auf Anfrage.

Kulterer, heute 64 Jahre alt, war im Rahmen des Skandals um die frühere Kärntner Landesbank wegen Untreue verurteilt worden. Vier Jahre davon hat er nun abgesessen, und weil keine spezialprä­ventiven Gründe dagegen sprechen, durfte er das Gefängnis verlassen. Die Justiz nimmt also nicht an, dass Kulterer erneut straffälli­g wird. Die Abschrecku­ng anderer (Generalprä­vention) ist mit den vier Jahren Haft abgedeckt.

Untergebra­cht war der Exmanager, der einer Bauernfami­lie entstammt, in der zur Justizanst­alt Klagenfurt gehörenden Außenstell­e Rottenstei­n, wo Landwirtsc­haft betrieben wird. Kulterer selbst hatte in seinen guten Zeiten selbst einen Hof und als erfolgreic­her Military-Reiter viele wertvolle Pferde besessen.

Zuletzt hatte er dank guter Führung Freigang, durfte arbeiten gehen und musste nur die Nächte in der Vollzugsan­stalt verbringen.

Endgültig aufatmen kann Kulterer aber noch nicht. Aus anderen Hypo-Causen, in denen es rund um Kreditverg­aben stets um Untreuevor­würfe geht, gibt es Verurteilu­ngen zu 5,5 Jahren Haft – sie sind aber nicht rechtskräf­tig. Kulterer hofft auf „Heber“durch den Obersten Gerichtsho­f, also darauf, dass dieser die Urteile kippt. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

In etlichen Prozessen wurde er freigespro­chen, so auch vorige Woche in der Causa Hilltop und Blok 67. Die Richterin ließ bei der Verkündung des (nicht rechtskräf­tigen) Urteils aufhorchen. Sie habe noch nie erlebt, dass eine Anklagebeh­örde den Objektivit­ätsgrundsa­tz so verletzt habe, dafür könne sie sich bei den sechs Angeklagte­n nur entschuldi­gen. (gra)

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