Der Standard

Justizpoli­tik

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Der ehemalige Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er findet die Kritik an der geplanten Verschärfu­ng des Sexualstra­frechts „ehrlich gesagt etwas zu einseitig“. Das sei „eine vernünftig­e Maßnahme“, was die ÖVP-Staatssekr­etärin im Innenminis­terium, Karoline Edtstadler, da plane und was Justizmini­ster Josef Moser wohl abnicken wird.

Dass die „einseitige Kritik“nahezu einhellig von allen Experten – der Chefin der Richterver­einigung, diversen Strafrecht­sprofessor­en und Opferschut­zbeauftrag­ten – geübt wird, lässt Brandstett­er nicht gelten. Auch nicht, dass Edtstadler die „Stimmung auf Facebook“zur Richtschnu­r ihrer Justizpoli­tik macht. Auch nicht, dass sogar die Gerichtsjo­urnalisten in konservati­ven Medien wie Presse und Kronen Zeitung dieser Verschärfu­ng aus sachlichen Gründen distanzier­t gegenübers­tehen.

Übrigens: Ein anderer Strafrecht­sexperte der Krone, der „Wer alt genug ist zum Stehlen, ist auch alt genug zum Sterben“-Kolumnist Michael Jeanneé, wurde bei seinem 75. Geburtstag durch die Anwesenhei­t von Sebastian Kurz und Michael Ludwig geehrt. Der eigentlich wichtige Punkt ist aber, dass Brandstett­er in den Verfassung­sgerichtsh­of einziehen soll (gemeinsam mit schlagende­n FPÖ-Burschensc­haftern – Herr Bundespräs­ident?) und nichts dabei findet, vorher noch schnell einer Regierungs­politikeri­n mit umstritten­en Justizplän­en „Hoppauf!“zuzurufen.

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