Freispruch in Terrorprozess
Libanese erst dreieinhalb Jahre nach Flucht angeklagt
Linz – Ein 25-jähriger Libanese ist am Donnerstag im Landesgericht Linz vom Vorwurf, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, im Zweifel – und nicht rechtskräftig – freigesprochen worden. Der Angeklagte hatte in seinem Asylverfahren selbst angegeben, bei der Hisbollah gewesen zu sein, um bei einem Angriff durch Israel den Libanon und seine Familie militärisch verteidigen zu können.
Im Jahr 2009 war der damals noch Jugendliche in seiner Heimat der Hisbollah beigetreten. Ein Imam habe in einer Moschee dazu aufgerufen. Nach einer achtwöchigen theoretischen Ausbildung besuchte der Angeklagte auch fünf militärische Kurse. Er sei wie alle einfachen Parteimitglieder auch im Nahkampf und an den Schusswaffen ausgebildet worden.
Einberufung nach Syrien
Als er dann als junger Mann 2013 von „der Partei“eine Einberufung nach Syrien erhalten habe, um gegen den IS zu kämpfen, sei er geflüchtet. Ein Schlepper habe ihn nach Oberösterreich gebracht, wo er nun bei seinem Onkel wohnt. Im April 2014 wurde er von der Asylbehörde einvernommen, der er seine „Geschichte“erzählte, die dann zum Fall für den Verfassungsschutz wurde.
Rund dreieinhalb Jahre später erhob die Staatsanwaltschaft Linz Anklage gegen den Schiiten. Für sie stand außer Streit, dass er Mitglied der Hisbollah-Miliz gewesen sei. Diese militärische Splittergruppe wurde Ende 2013 von der EU als terroristische Vereinigung eingestuft, erklärte die Anklagebehörde.
Vor Krieg geflohen
Die Trennungslinie zwischen der Hisbollah als politische Organisation und ihrem militanten Flügel zog die Verteidigung. So sei der Mandant zu dem Zeitpunkt, als er bemerkte, dass er außerhalb seines Heimatlandes in einen Krieg hätte ziehen sollen, geflohen. Eine andere Möglichkeit, sich dem Einberufungsbescheid zu entziehen, habe er nicht gesehen. Damit sei der Libanese auch nicht bei einer terroristischen Vereinigung gewesen. Die Ausbildung an den Waffen rechtfertigte er damit, sein Heimatland im Ernstfall verteidigen zu können. Diese Aufgabe habe das libanesische Militär nicht leisten können, sehr wohl aber die Hisbollah.
Der Richter sprach den Angeklagten im Zweifel frei, „weil es nicht möglich war zuzuordnen, wann er wo Mitglied war“. Außerdem gebe es nichts Greifbares zur Einschätzung der Situation zwischen den Jahren 2009 und 2013 im Libanon. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die Anklagebehörde hat drei Tage Zeit zuzustimmen oder Rechtsmittel anzumelden. (APA, red)