Burkaverbotverfahren gegen Schalträgerin wurde eingestellt
Wien – Keine Strafe mehr hat Nora Maria Foerst zu befürchten – jene 28- jährige Psychologin, diev ergangenen Oktober am Lerchen felder Gürtel in Wien wegen halb gesichts verhüllenden Tragen seines Schals angezeigt wurde, weil sie damit das sogenannte Burkaverbot gebrochen habe. Vor wenigen Tagen wurde ihrem Anwalt Georg Zange rein Schreibender Landes polizei direktion Wien zugestellt: Das V er wal tungsstrafv erfahren gegenFo erst aufgrund des seit Anfang Oktober 2017 geltenden Antig es ichtsverhüllungs gesetzes, das Strafen bis zu 150 Euro vorsieht, wurde eingestellt.
Eine Begründung für diesen Schritt ist laut Zanger in dem Schreiben nicht angeführt. Die Behörde sei „offenbar zu dem Schluss gekommen, dass das Gesetz in der vorliegenden Textierung nicht durchsetzbar ist“, meint er.
Ziel: Gesetz bekämpfen
Foerst nämlich habe „außer Streit gestellt, dass ihr Gesicht, wie behauptet, teilweise durch ihren Schal verdeckt war“. Sie habe also mit einer Verurteilung gerechnet – um diese Erkenntnis dann beim Verwaltungsgericht sowie, weiter, vor dem Verfassungsgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bekämpfen.
Das ist nun unmöglich – laut Zanger „sehr bedauerlich“. Eine Anfechtung sei „dringend nötig“, um rechtliche Klarheit zu schaffen: „Das Antigesichtsverhüllungsgesetz ist höchst unbestimmt.“Zudem sei es Teil der Integrationsgesetzgebung, was sowohl die Bestrafung von „Österreichbesucherinnen mit Burka oder Nikab, die sich hier gar nicht integrieren wollen“, als auch von „voll integrierten Personen“verbiete. Im Auftrag von Foerst prüft Zanger nun die Eröffnung eines Amtshaftungsverfahrens.
Das Antigesichtsverhüllungsgesetz wird in der Praxis indes nur sehr zurückhaltend angewendet. Seit Oktober habe es auf dessen Grundlage zwei Festnahmen gegeben, antwortete Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) auf eine parlamentarische Anfrage der Neos.