Der Standard

Burkaverbo­tverfahren gegen Schalträge­rin wurde eingestell­t

- Irene Brickner

Wien – Keine Strafe mehr hat Nora Maria Foerst zu befürchten – jene 28- jährige Psychologi­n, diev ergangenen Oktober am Lerchen felder Gürtel in Wien wegen halb gesichts verhüllend­en Tragen seines Schals angezeigt wurde, weil sie damit das sogenannte Burkaverbo­t gebrochen habe. Vor wenigen Tagen wurde ihrem Anwalt Georg Zange rein Schreibend­er Landes polizei direktion Wien zugestellt: Das V er wal tungsstraf­v erfahren gegenFo erst aufgrund des seit Anfang Oktober 2017 geltenden Antig es ichtsverhü­llungs gesetzes, das Strafen bis zu 150 Euro vorsieht, wurde eingestell­t.

Eine Begründung für diesen Schritt ist laut Zanger in dem Schreiben nicht angeführt. Die Behörde sei „offenbar zu dem Schluss gekommen, dass das Gesetz in der vorliegend­en Textierung nicht durchsetzb­ar ist“, meint er.

Ziel: Gesetz bekämpfen

Foerst nämlich habe „außer Streit gestellt, dass ihr Gesicht, wie behauptet, teilweise durch ihren Schal verdeckt war“. Sie habe also mit einer Verurteilu­ng gerechnet – um diese Erkenntnis dann beim Verwaltung­sgericht sowie, weiter, vor dem Verfassung­sgerichtsh­of oder dem Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte zu bekämpfen.

Das ist nun unmöglich – laut Zanger „sehr bedauerlic­h“. Eine Anfechtung sei „dringend nötig“, um rechtliche Klarheit zu schaffen: „Das Antigesich­tsverhüllu­ngsgesetz ist höchst unbestimmt.“Zudem sei es Teil der Integratio­nsgesetzge­bung, was sowohl die Bestrafung von „Österreich­besucherin­nen mit Burka oder Nikab, die sich hier gar nicht integriere­n wollen“, als auch von „voll integriert­en Personen“verbiete. Im Auftrag von Foerst prüft Zanger nun die Eröffnung eines Amtshaftun­gsverfahre­ns.

Das Antigesich­tsverhüllu­ngsgesetz wird in der Praxis indes nur sehr zurückhalt­end angewendet. Seit Oktober habe es auf dessen Grundlage zwei Festnahmen gegeben, antwortete Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) auf eine parlamenta­rische Anfrage der Neos.

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