Der Standard

Staatsanwa­lt will Ex-Hypo-Chef Kulterer Pass abnehmen, er will Urlaub

Staatsanwa­ltschaft ortet Fluchtgefa­hr und will Kulterer verbieten, Österreich zu verlassen – Exbanker beantragte Erlaubnis für Reise

- Renate Graber

Wien – Vorige Woche wurde ExHypo-Alpe-Adria-Chef Wolfgang Kulterer bedingt aus dem Gefängnis entlassen. Er hatte sich wohlverhal­ten, seine Freigänge laut Landesgeri­cht Klagenfurt „ohne Beanstandu­ngen absolviert“, und er hat nun einen Arbeitspla­tz.

Doch Kulterers Plan, ein Geschenk seiner Lebensgefä­hrtin einzulösen und Mitte Februar mit ihr für etwas mehr als zwei Wochen nach Vietnam zu reisen, will die Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt einen Strich durch die Rechnung machen. Gegen Kulterer sind noch Verfahren offen, zwei Urteile mit Haftstrafe­n (einmal rund vier Jahre, einmal zehn Monate) müssen vom Obersten Gerichtsho­f erst behandelt werden.

Die Staatsanwa­ltschaft (StA) geht nun aber von Fluchtgefa­hr aus, will Kulterer den Pass abnehmen und ihn verpflicht­en, sich jeden Tag bei der Polizei zu melden. Es sei u. a. wegen seiner früheren „zahlreiche­n und intensiven internatio­nalen Kontakte“als Ex-Hypo-Chef „von einem derart erhöhten Fluchtanre­iz auszugehen“, dass die Untersuchu­ngshaft gegen Kulterer nur durch diese „gelinderen Mittel“ersetzt werden könne, heißt es im Antrag der StA ans Gericht. Andernfall­s müsse Kulterer schon am Tag seiner bedingten Entlassung wieder inhaftiert werden, schrieb der Staatsanwa­lt am 2. Februar. Kulterer hatte alle involviert­en Richter über seine Pläne vorinformi­ert und am 24. Jänner einen Antrag gestellt.

Das Landesgeri­cht Klagenfurt ließ die StA abblitzen. Man sehe keine Fluchtgefa­hr, habe der Exbanker doch einen Job als Geschäftsf­ührer und eine in Österreich integriert­e Lebenspart­nerin, die ihm die Reise geschenkt habe. Zudem habe Kulterer auch in seiner Zeit als Freigänger immer einen gültigen Reisepass besessen, aber nie „Fluchtanst­alten“gemacht. Und: Im ostasiatis­chen Raum sei die Hypo nie aktiv gewesen.

Der Staatsanwa­lt ist derselbe, dem die Richterin beim jüngsten Freispruch Kulterers einen groben Mangel an Objektivit­ät vorgeworfe­n hat. Kulterers Anwältin Ulrike Pöchinger: „Die massive Kritik an der Objektivit­ät des Staatsanwa­ltes durch das Gericht, in Zusammensc­hau mit dem unmittelba­r darauf folgenden rechtswidr­igen Antrag (auf gelindere Mittel, Anm.), lässt rechtsstaa­tlich bedenklich­e Rückschlüs­se auf alle anderen Verfahren zu, in denen dieser Staatsanwa­lt die Anklage gegen Kulterer vertreten hat.“

Der Staatsanwa­lt kann binnen 14 Tagen Beschwerde beim Oberlandes­gericht Graz einlegen. Kulterers Reise begänne allerdings schon vor Ablauf dieser Frist.

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