NAMEN
Helmut Elsner, früherer Bawag-Chef, bekommt kein neues Verfahren. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat seine Beschwerde gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wiederaufnahme des Bawag-Prozesses abgelehnt. Das berichtet Profil. Das OLG verweist auf die (von Elsner bekämpfte) rechtskräftige Verurteilung. Zudem sieht es keine Veranlassung, den Verbleib des von Wolfgang Flöttl von 1995 bis 2000 verspekulierten Bawag-Geldes aufzuklären. Zudem könnte Elsner wieder inhaftiert werden. Dem Gericht liege das Gutachten eines gerichtlich beauftragten Wiener Kardiologen vor. Laut ihm ist der 82-Jährige aus kardiologischer Sicht haftfähig, wenngleich sich sein Gesundheitszustand seit dem letzten Gutachten 2012 nicht gebessert habe. Elsner hat ein Gutachten vorgelegt, das die Schlussfolgerungen des Kardiologen in Zweifel zieht. Das Gericht will weitere Gutachten einholen. Elsner wurde wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilt, viereinhalb davon hat er abgesessen, ehe er 2011 aus gesundheitlichen Gründen entlassen wurde.