Der Standard

Falscher Werkvertra­g: Kein Regress an Dienstnehm­er

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Wien – Erweist sich ein Werkvertra­gsverhältn­is nach einer Prüfung als unselbstst­ändige Tätigkeit und erhält die Dienstnehm­erin die an die gewerblich­e Sozialvers­icherung entrichtet­en Beiträge zurück, hat der Arbeitgebe­r dennoch keinen Regressans­pruch an sie – auch wenn er SV-Beiträge nachzahlen muss und die Dienstnehm­erin besser aussteigt als vorgesehen. (OGH 28. 11. 2017, 9 ObA 36/17k, LexisNexis News)

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