Der Standard

Moscheensc­händung: Heeresinfo­rmant einer von vier Angeklagte­n

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Graz – In der Causa rund um die Schändung einer Moschee in Graz mittels Schweinsko­pf und -blut im Mai 2016 kommt es nun zu ersten Anklagen. Die Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt klagt im Bezirksger­icht Graz-West vier Personen wegen der Herabwürdi­gung religiöser Lehren und Sachbeschä­digung an, ein Prozesster­min steht noch nicht fest. Bei den Angeklagte­n soll es sich laut Informatio­nen des Standard um drei Personen aus dem Umkreis der rechtsextr­emen „Partei des Volkes“(PDV) sowie den Abwehramts­informante­n Georg B. handeln.

B. war im Herbst 2015 vom Abwehramt, dem Nachrichte­ndienst des Bundesheer­es, beauftragt worden, Informatio­nen zu rechtsextr­emen Gruppierun­gen zu liefern. Dafür schleuste er sich unter anderem in die Identitäre Bewegung und die PDV ein. Er traf sich Anfang Mai 2016 mit PDV-Chef Thomas Kirschner, um die Moschee zu schänden. Kirschner wurde vor Ort verhaftet, B. kurze Zeit später.

Die Vorfälle entwickelt­en sich wegen B.s Verbindung zum Abwehramt zum Politskand­al. Es wurde auch gegen Abwehramts­mitarbeite­r, die sich zur Observatio­n in der Nähe der Moschee aufhielten, und gegen einen Verfassung­sschützer ermittelt. Letzterer wurde nun entlastet – ihm waren Amtsmissbr­auch und gefährlich­e Drohung gegen Kollegen vorgeworfe­n worden. Für Letzteres sei „der Wortlaut zu unbestimmt“, sagt die Staatsanwa­ltschaft. (fsc)

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