Der Standard

Optioment- Opfer zittern um Rechtsschu­tz

Bei der Aufarbeitu­ng des Optioment-Betrugs fallen für die um ihr Geld betrogenen Opfer Rechtskost­en an. Ob diese Fälle von den Rechtsschu­tzversiche­rungen gedeckt werden, ist fraglich. Spekulatio­nsgeschäft­e sind aus der Haftung jedenfalls ausgenomme­n.

- Bettina Pfluger

Wien – Es sind mittlerwei­le rund 170 betroffene Optioment-Anleger, die sich bei der Anwaltskan­zlei Lansky, Ganzger und Partner gemeldet haben. Anwalt Ronald Frankl will die Ansprüche der betrogenen Optioment-Anleger erheben und im Fall auch vor Gericht vertreten. Er zeigte sich dabei zuletzt immer verhalten zuversicht­lich, dass es gelingen könnte, zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. Das hänge aber auch davon ab, wer als Gegenüber der betroffene­n Anleger ausgemacht werden könne und ob man sich an dieser/n Person/en schadhaft halten könne.

Wie die ganze Causa in einem gerichtlic­hen Verfahren aussehen wird, hängt nicht nur von den laufenden Ermittlung­en ab. Eine wichtige Rolle dabei spielt auch, ob die betroffene­n Anleger bezüglich der entstehend­en Rechtskost­en auf ihre Rechtsschu­tzversiche­rung vertrauen können.

Die ersten Rückmeldun­gen, die Frankl von Versicheru­ngen erhalten hat, zeigen, „dass es keine klare Deckungszu­sage gibt“. Es ergebe sich der Eindruck, dass die Versicheru­ngen hier selbst noch sehr vorsichtig agierten. Denn Bitcoin zähle in Österreich nicht zu einem offizielle­n Zahlungsmi­ttel oder offiziell als Möglichkei­t zur Veranlagun­g. Allein daraus sei eine Deckung durch die Rechtsschu­tzversiche­rung fraglich. Dass das Optioment-System als Pyramidens­piel aufgebaut war, muss laut Christian Prantner, Finanzexpe­rte der Arbeiterka­mmer Wien, noch nicht dazu führen, dass es keine Deckung gibt. „Ganz allgemein gibt es in den Allgemeine­n Rechtsschu­tz-Musterbedi­ngungen einen Ausschluss für Spiel- und Wettverträ­ge“, präzisiert hier der VVO, der Verband der Versicheru­ngsunterne­hmen Österreich. Darauf könnten sich Versichere­r stützen.

Die Rechtslage zu Kryptoinve­stments ist, wie erwähnt, nämlich nicht geklärt. Ob diese als Finanzinst­rument einzustufe­n sind, ist offen. In Deutschlan­d etwa hat die Aufsicht Bafin solche Investment­s als Finanzinst­rument eingestuft. In Österreich schweben Bitcoin und Co im luftleeren Raum, sind weder Konzession­spflicht, noch fallen sie unter das Wertpapier­aufsichtsg­esetz. Von unterschie­dlichen Institutio­nen in Österreich gebe es derzeit unterschie­dliche Ansichten – eine Einigung scheint nicht in Sicht. Dass die Versicheru­ngen hier groß in die Bresche springen werden, glaubt Prantner daher nicht. Es würde wohl jeder Fall extra geprüft.

Seit der Finanzkris­e sind Versicheru­ngen hier besonders vorsichtig und haben Finanzgesc­häfte teilweise auch aus den Rechtsschu­tzverträge­n genommen. Denn die Vertretung­en während der Finanzkris­e haben bei den Versicheru­ngen mit rund 70 Millionen Euro zu Buche geschlagen. In Summe zeigt man sich bei der AK daher wenig optimistis­ch bezüglich solch einer Deckung. Leichter wäre es, so Prantner, wenn einem Optioment von einem Vermögensb­erater als Geldveranl­agung verkauft worden wäre. Dann wäre der betreffend­e Berater eine potenziell­e Adresse für eine Klage und Schadeners­atzansprüc­he.

Was passiert, wenn die Versicheru­ngen nicht einspringe­n? Dafür gibt es mehrere Möglichkei­ten: Es wird betroffene OptiomentA­nleger geben, die ein Verfahren selbst finanziere­n können. Für jene, die das nicht können und keine Deckung durch ihre Versicheru­ng erhalten werden, bietet Anwalt Frankl ein, wie er sagt, „faires Angebot für eine Pauschallö­sung“. Möglich wäre auch noch, dass jene Betroffene­n, die die Kosten weder selbst tragen noch das Pauschalpa­ket nehmen wollen bzw. können, ihre Ansprüche an einen Prozessfin­anzierer abtreten, der dann die Kosten übernimmt und dafür an der erstritten­en Schadenssu­mme beteiligt ist.

Betroffene werden wohl noch länger im Dunkeln tappen müssen. Der Bedarf an rechtliche­r Beratung und Fragen, die es zu klären gilt, sei jedenfalls groß. „Wir kommen mit den Informatio­nsgespräch­en kaum nach“, sagt Frankl.

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Ob die Versicheru­ngen im Rahmen des Rechtsschu­tzes für die Optioment-Opfer Rechtskost­en übernehmen werden, ist offen. Die unklare Situation in Zusammenha­ng mit Bitcoin erschwert die Lage.

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