Der Standard

Millionenb­ußgeld für Bosch

Auch Continenta­l von EU-Wettbewerb­shütern abgestraft

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Brüssel – Die EU-Kommission verhängt gegen die deutschen Autozulief­erer Bosch und Continenta­l wegen Bildung illegaler Kartelle Millionens­trafen. Bußgelder in Millionenh­öhe brummte EUWettbewe­rbskommiss­arin Margrethe Vestager einem Kartell von Reedereien auf, die Fahrzeuge verschifft­en. Insgesamt belaufen sich die Bußgelder auf mehr als eine halbe Milliarde Euro.

„Wir sind noch nicht fertig“, sagte Vestager am Mittwoch und kündigte weiteres hartes Vorgehen an. Die Ermittlung­en wegen des möglichen deutschen Autokartel­ls seien noch nicht abgeschlos­sen. Dabei geht es um Verdacht auf illegale Absprachen zwischen VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler über Technik, Kosten und Zulieferer. Die am Mittwoch veröffentl­ichten Kartellstr­afen haben damit nach Vestagers Angaben nichts zu tun.

Nach Feststellu­ng der EUKommissi­on war Bosch an drei unterschie­dlichen Kartellen beteiligt. So soll sich der deutsche Konzern mit den japanische­n Konkurrent­en Denso und NGK in den Jahren 2000 bis 2011 auf dem Markt für Zündkerzen abgesproch­en und Preise abgestimmt haben. Dafür verhängte die Brüsseler Behörde 76 Millionen Euro Geldbuße, davon knapp 46 gegen Bosch.

Weitere 75 Millionen Euro Geldstrafe verlangen die Wettbewerb­shüter von Bosch und dem Hannoveran­er Zulieferer Continenta­l, weil sie sich bei Angeboten für Bremssyste­me für Automobilk­onzerne wie Daimler, BMW und Volkswagen abgesproch­en haben sollen. Als Kronzeuge fungierte TRW, die straffrei ging.

Insgesamt 395 Millionen Euro verlangt die EU-Kommission von vier Seetranspo­rtunterneh­men, die Autos, Lastwagen und andere Fahrzeuge für Im- und Export über die Weltmeere verschiffe­n. Betroffen sind laut Vestager die chilenisch­e CSAV, die japanische­n Unternehme­n K Line, MOL und NYK sowie das norwegisch-schwedisch­e Unternehme­n WWL-EUKOR. In dem Fall bekam MOL als Kronzeuge das Bußgeld erlassen.

Alle Unternehme­n hätten ihre Beteiligun­g eingeräumt und einem Vergleichs­verfahren zugestimmt, sagte Vestager. Die Geschädigt­en bei den Kartellabs­prachen seien zunächst die Autoherste­ller, die zu hohe Preise zahlen müssten. Letztlich könnten diese erhöhten Preise freilich auch an den Endverbrau­cher weitergege­ben worden sein, sagte die oberste EU-Wettbewerb­shüterin. „Unsere Arbeit trägt dazu bei, dass dieser Markt auch für Verbrauche­r fair funktionie­rt.“(dpa)

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