Warum nicht alle Krankenkassen zahlen
Während die kleinen Krankenkassen in Österreich die Kosten für die Stoßwellentherapie größtenteils übernehmen, erhalten Versicherte der Gebietskrankenkassen (mit Ausnahmen, etwa der burgenländischen Gebietskrankenkasse) keine Kostenerstattung. Versicherte der SVA bekommen bei bestimmten Indikationen wie etwa chronisch plantaren Fersenschmerzen oder Kalkschulter eine Dreimonatspauschale von 192 Euro für eine fokussierte Stoßwellentherapie.
Krankenkassen die einen Zuschuss verwehren, etwa die WGKK, rechtfertigen diese Entscheidung mit Verweis auf einen Review des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger aus dem Jahr 2016. Dieser besagt etwa für chronisch plantare Fersenschmerzen, dass es zu einer signifikanten Verbesserung der Schmerzen nach Anwendung der Stoßwellentherapie kommt. Bei 40 bis 50 Prozent wirke die Therapie wahrscheinlich aber nicht. Zur Kalkschulter heißt es: „Es gibt Hinweise, dass die fokussierte und radiale Stoßwellentherapie Schmerzen und Funktionseinschränkungen der PatientInnen möglicherweise lindern kann.“
Orthopäde Raphael Scheuer weiß, dass bei den dafür zurate gezogenen Literatur-Reviews meist nicht klar zwischen radialer und fokussierter Stoßwelle unterschieden wird. „Es wird außerdem damit argumentiert, dass der Wirkmechanismus nicht ausreichend nachgewiesen ist. Die Krankenkassen könnten jedoch viel Geld sparen, wenn sie diese Therapieform bei passender Indikation mehr Versicherten zugängig machen würden. Die kleinen Kassen haben das bereits erkannt.“Unfallchirurgin Stella Prosquill: „Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum die Gebietskrankenkassen das nicht bezahlen. Wird ein Patient mit Kalkschulter operiert, fallen zusätzlich Kosten für den stationären Aufenthalt und eine Reha an. Die Stoßwellentherapie ist da wesentlich kostengünstiger.“(bere)