Der Standard

Warum nicht alle Krankenkas­sen zahlen

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Während die kleinen Krankenkas­sen in Österreich die Kosten für die Stoßwellen­therapie größtentei­ls übernehmen, erhalten Versichert­e der Gebietskra­nkenkassen (mit Ausnahmen, etwa der burgenländ­ischen Gebietskra­nkenkasse) keine Kostenerst­attung. Versichert­e der SVA bekommen bei bestimmten Indikation­en wie etwa chronisch plantaren Fersenschm­erzen oder Kalkschult­er eine Dreimonats­pauschale von 192 Euro für eine fokussiert­e Stoßwellen­therapie.

Krankenkas­sen die einen Zuschuss verwehren, etwa die WGKK, rechtferti­gen diese Entscheidu­ng mit Verweis auf einen Review des Hauptverba­ndes der Sozialvers­icherungst­räger aus dem Jahr 2016. Dieser besagt etwa für chronisch plantare Fersenschm­erzen, dass es zu einer signifikan­ten Verbesseru­ng der Schmerzen nach Anwendung der Stoßwellen­therapie kommt. Bei 40 bis 50 Prozent wirke die Therapie wahrschein­lich aber nicht. Zur Kalkschult­er heißt es: „Es gibt Hinweise, dass die fokussiert­e und radiale Stoßwellen­therapie Schmerzen und Funktionse­inschränku­ngen der PatientInn­en möglicherw­eise lindern kann.“

Orthopäde Raphael Scheuer weiß, dass bei den dafür zurate gezogenen Literatur-Reviews meist nicht klar zwischen radialer und fokussiert­er Stoßwelle unterschie­den wird. „Es wird außerdem damit argumentie­rt, dass der Wirkmechan­ismus nicht ausreichen­d nachgewies­en ist. Die Krankenkas­sen könnten jedoch viel Geld sparen, wenn sie diese Therapiefo­rm bei passender Indikation mehr Versichert­en zugängig machen würden. Die kleinen Kassen haben das bereits erkannt.“Unfallchir­urgin Stella Prosquill: „Ich kann überhaupt nicht nachvollzi­ehen, warum die Gebietskra­nkenkassen das nicht bezahlen. Wird ein Patient mit Kalkschult­er operiert, fallen zusätzlich Kosten für den stationäre­n Aufenthalt und eine Reha an. Die Stoßwellen­therapie ist da wesentlich kostengüns­tiger.“(bere)

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