Auf der Suche nach Meischbergers Leistung
Porr und RLB Oberösterreich hatten bei der Verrechnung von Provisionen viel Mühe
Wien – Zwischen Lobbying und Bestechung kann der Grat manchmal schmal sein. Das zeigt eine Provision von 200.000 Euro, die an Walter Meischberger fließen sollte. Und zwar rund um die Einmietung der Finanz in das Linzer Hochhaus Terminal Tower, das von Raiffeisen Landesbank Oberösterreich und Porr entwickelt wurde.
2006 hatte man Finanzminister KarlHeinz Grasser so weit: Er gab das Ok für den Mietvertrag, nachdem er ein paar Monate gezickt hatte. Das machte vor allem den verstorbenen, damaligen Porr-Chef Horst Pöchhacker nervös, der sich plötzlich für eine Provision an Meischberger starkmachte. Abgewickelt werden sollte die Zahlung vom früheren Porr-Abteilungsleiter W., der auch Geschäftsführer bei Terminal Tower war und am Mittwoch als Angeklagter einvernommen wurde. W. hatte keine Freude mit der Zahlung, da er keine Leistungen Meischbergers entde- cken konnte. Doch letztlich wurde ihm das so von Pöchhacker aufgetragen, schilderte W. Er sei ja nur der „dritte Zwerg“gewesen. Richterin Marion Hohenecker meldete Zweifel an, dass ein Abteilungsleiter mit 4500 Euro Nettogehalt ein Zwerg sei. Dass man die Weisung des Chefs einfach umsetzt, konnte die Richterin nicht wirklich nachvollziehen und fragte nach der Tätigkeit von Grassers Trauzeugen: „Ich glaube nicht, dass Ingenieur Meischberger die Umzugskartons geschleppt hat.“
Zu der Zahlung an den Lobbyisten kam es aber ohnehin nicht. Vielmehr verständigten sich die Tower-Granden darauf, die angebliche Bestechung über Peter Hochegger und dessen zypriotisches Vehikel Astropolis abzuwickeln. Auf eine entsprechende Weisung Pöchhackers habe er, W., nicht nachgefragt. Warum, will Hohenecker wissen. „Es war so“, meinte der Angeklagte dann etwas klein- laut und räumte ein, dass sein Chef keineswegs zu Wutausbrüchen oder Drohungen neigte. Pöchhacker sei ein „Gentleman der alten Schule“gewesen. So muckte W. auch nicht auf, als er mit der Erstellung einer Marktstudie zu Rumänien beauftragt wurde. Die sollte dann als Gegenwert für die Zahlung der 200.000 Euro an die Astropolis herhalten.
Der Angeklagte erinnerte sich genau an die Geschichte, ereilte ihn der Auftrag doch an seinem Hochzeitstag. Statt mit der Gattin zu feiern, musste sich W. den ganzen Abend mit dem rumänischen Markt herumschlagen. Das habe zu Hause für Diskussion gesorgt, schilderte W, der die wegen der Kälte im Saal leicht eingefrorenen Anwesenden mit der Äußerung erheiterte. Pikanterie am Rande: Die Kurzstudie zu Rumänien erhielt am Ende den Dokumentennamen „Marktbericht Bulgarien.pdf“.
Heute, Donnerstag, hat W., der vorbestraft ist, einen Doppelauftritt. Erneut im Wiener „Landl“und – per Videokonferenz – am Gericht Wiener Neustadt. (as)