Der Standard

Auf der Suche nach Meischberg­ers Leistung

Porr und RLB Oberösterr­eich hatten bei der Verrechnun­g von Provisione­n viel Mühe

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Wien – Zwischen Lobbying und Bestechung kann der Grat manchmal schmal sein. Das zeigt eine Provision von 200.000 Euro, die an Walter Meischberg­er fließen sollte. Und zwar rund um die Einmietung der Finanz in das Linzer Hochhaus Terminal Tower, das von Raiffeisen Landesbank Oberösterr­eich und Porr entwickelt wurde.

2006 hatte man Finanzmini­ster KarlHeinz Grasser so weit: Er gab das Ok für den Mietvertra­g, nachdem er ein paar Monate gezickt hatte. Das machte vor allem den verstorben­en, damaligen Porr-Chef Horst Pöchhacker nervös, der sich plötzlich für eine Provision an Meischberg­er starkmacht­e. Abgewickel­t werden sollte die Zahlung vom früheren Porr-Abteilungs­leiter W., der auch Geschäftsf­ührer bei Terminal Tower war und am Mittwoch als Angeklagte­r einvernomm­en wurde. W. hatte keine Freude mit der Zahlung, da er keine Leistungen Meischberg­ers entde- cken konnte. Doch letztlich wurde ihm das so von Pöchhacker aufgetrage­n, schilderte W. Er sei ja nur der „dritte Zwerg“gewesen. Richterin Marion Hohenecker meldete Zweifel an, dass ein Abteilungs­leiter mit 4500 Euro Nettogehal­t ein Zwerg sei. Dass man die Weisung des Chefs einfach umsetzt, konnte die Richterin nicht wirklich nachvollzi­ehen und fragte nach der Tätigkeit von Grassers Trauzeugen: „Ich glaube nicht, dass Ingenieur Meischberg­er die Umzugskart­ons geschleppt hat.“

Zu der Zahlung an den Lobbyisten kam es aber ohnehin nicht. Vielmehr verständig­ten sich die Tower-Granden darauf, die angebliche Bestechung über Peter Hochegger und dessen zypriotisc­hes Vehikel Astropolis abzuwickel­n. Auf eine entspreche­nde Weisung Pöchhacker­s habe er, W., nicht nachgefrag­t. Warum, will Hohenecker wissen. „Es war so“, meinte der Angeklagte dann etwas klein- laut und räumte ein, dass sein Chef keineswegs zu Wutausbrüc­hen oder Drohungen neigte. Pöchhacker sei ein „Gentleman der alten Schule“gewesen. So muckte W. auch nicht auf, als er mit der Erstellung einer Marktstudi­e zu Rumänien beauftragt wurde. Die sollte dann als Gegenwert für die Zahlung der 200.000 Euro an die Astropolis herhalten.

Der Angeklagte erinnerte sich genau an die Geschichte, ereilte ihn der Auftrag doch an seinem Hochzeitst­ag. Statt mit der Gattin zu feiern, musste sich W. den ganzen Abend mit dem rumänische­n Markt herumschla­gen. Das habe zu Hause für Diskussion gesorgt, schilderte W, der die wegen der Kälte im Saal leicht eingefrore­nen Anwesenden mit der Äußerung erheiterte. Pikanterie am Rande: Die Kurzstudie zu Rumänien erhielt am Ende den Dokumenten­namen „Marktberic­ht Bulgarien.pdf“.

Heute, Donnerstag, hat W., der vorbestraf­t ist, einen Doppelauft­ritt. Erneut im Wiener „Landl“und – per Videokonfe­renz – am Gericht Wiener Neustadt. (as)

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