Der Standard

Linzer Gericht entschied im Wodka-Markenstre­it gegen Moskau

- Eric Frey

Linz/Wien – Ein mehr als zehn Jahre alter Rechtsstre­it um die bekannten Wodkamarke­n Stolichnay­a und Moskovskay­a hat durch ein Urteil des Oberlandes­gerichts Linz eine neue Wendung erhalten. Das OLG sprach die Markenrech­te der Unternehme­nsgruppe Spirits Internatio­nal (SPI) des Oligarchen Yuri Shefler zu, der diese mit 40 anderen Marken in den 1990er-Jahren günstig erworben hatte.

Der russische Präsident Wladimir Putin ging im Jahr 2000 gegen diese Privatisie­rung rechtlich vor, russische Gerichte übertrugen die inländisch­en Rechte an das Staatsunte­rnehmen FKP Sojuzplodo­import. Shefler ging ins Exil. Seither wird weltweit über das Recht auf die wertvollen Marken im Ausland gestritten, auf denen Sheflers Milliarden­vermögen zum Großteil beruht.

In Österreich entschied das OLG Linz bereits 2014, dass die Rücknahme der Privatisie­rung nach russischem Recht ungültig war, weil das Verkaufsve­rfahren zu dem Zeitpunkt bereits verjährt war. Allerdings trug der Oberste Gerichtsho­f dem Berufungsg­ericht auf, die Anwendbark­eit der Entscheidu­ngen in einem niederländ­ischen Verfahren auf Österreich zu prüfen. Dort konnte sich die russische Seite durchsetze­n und erhielt die Markenrech­te für die Beneluxsta­aten zugesproch­en.

Niederländ­isches Urteil

Noch vor wenigen Wochen wurde dieses Urteil in den Niederland­en – nicht rechtskräf­tig – bestätigt.

In Linz entschiede­n hingegen die Richter, dass dieses Urteil keinen Einfluss auf die österreich­ische Rechtslage hat und SPI deshalb die Markenrech­te im Inland zu Recht hält. Das Gericht sei der Rechtsansi­cht gefolgt, wonach die Privatisie­rung bereits viele Jahre „für rechtsgült­ig angesehen sowie uneingesch­ränkt umgesetzt und gelebt wurde“, sagt der Anwalt Martin Reinisch von der Kanzlei Brauneis Klauser Prändl (BKP), der gemeinsam mit Georg Fellner SPI vertritt. Die in den Niederland­en vertretene Meinung, wonach die Berufung auf eine Privatisie­rung überhaupt keiner Verjährung unterliegt, wurde in Linz zurückgewi­esen. Das Linzer Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Wenn, wie erwartet, FKP Sojuzplodo­import Rechtsmitt­el einlegt, wandert der Fall erneut zum Obersten Gerichtsho­f.

Auch in Brasilien entschied ein Gericht zugunsten von SPI. In 13 weiteren EU-Staaten sind die Verfahren im Laufen.

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