Der Standard

Länder drängen auf generelles Rauchverbo­t bis 18

Zugang zu Raucherlok­alen für unter 18-Jährige muss neu verhandelt werden

- David Krutzler

Wien – Die türkis-blaue Bundesregi­erung hat bei ihrem Vorhaben, das Rauchverbo­t in der Gastronomi­e zu kippen, bekräftigt, dass für den Jugendschu­tz die Bundesländ­er zuständig seien. So findet sich im Initiativa­ntrag auch nicht die versproche­ne Bestimmung, dass unter 18-Jährige keine Raucherlok­ale mehr betreten dürfen.

Die Länder setzt das aber vor gehörige Probleme. Denn eigentlich hatten sich die Jugendland­esräte im März 2017 darauf geeinigt, ein einheitlic­hes Rauchverbo­t für unter 18-Jährige in den Landtagen bis Mitte 2018 zu beschließe­n. Damals ist man freilich noch vom von SPÖ und ÖVP beschlosse­nen Rauchverbo­t in der Gastronomi­e ausgegange­n, das im Mai 2018 in Kraft treten sollte. Unter 18-Jährigen den Zugang zu Raucherlok­alen zu verbieten, war demnach kein Thema.

Einige Bundesländ­er haben seither längst die Gesetzwerd­ungsprozes­se gestartet, um ein Rauchverbo­t bis 18 rechtzeiti­g beschließe­n zu können. Diese müssen alle wieder adaptiert und angepasst werden.

Wien und das Burgenland beklagten, dass mit dem Rauchverbo­ts-Gesetz einhergehe­nde vereinbart­e Prävention­smaßnahmen nicht erarbeitet wurden. Dass sich das Rauchverbo­t bis 18 wegen der Verzögerun­gen rechtzeiti­g bis Mitte 2018 beschließe­n lasse, bezweifelt­e etwa Wiens Landesjuge­ndreferent Karl Ceplak stark.

Am Freitag lenkte Wien ein: Man hoffe auf einen gemeinsame­n Beschluss zu Prävention­smaßnahmen bei der Tagung der Landesjuge­ndreferent­en im April in Tirol. Sollte „nichts weiter gehen“, werde Wien dennoch „vor dem Sommer“ein Rauchverbo­t für unter 18-Jährige beschließe­n, sagte eine Sprecherin von Stadtrat Jürgen Czernohors­zky (SPÖ) dem STANDARD. Es gebe eine akkordiert­e Vorgangswe­ise von Wien, Burgenland und Niederöste­rreich.

Neben dem Rauchverbo­t bis 18 einigten sich die Länder im Vor- jahr auch darauf, weitere Harmonisie­rungen der Jugendschu­tzgesetze zu erarbeiten. Das hält Vorarlberg­s Landeshaup­tmann Markus Wallner (ÖVP) weiter für möglich. Der Westen müsse sich bei den Ausgehzeit­en bewegen, der Osten beim Ausschank von harten alkoholisc­hen Getränken. Soll heißen: Der Westen könnte die Ausgehzeit­en für 14- bis 16-Jährige auf ein Uhr (wie im Osten) ausweiten. Umgekehrt sollen im Osten künftig strengere Regeln für 16- bis 18-Jährige bei starken Alkoholika gelten.

Das Kippen des Rauchverbo­ts in der Gastronomi­e durch ÖVP und FPÖ könnte auch noch einer Prüfung des Verfassung­sgerichtsh­ofs unterzogen werden. Die SPÖ und auch das Land Wien prüfen, wie berichtet, das Einleiten rechtliche­r Schritte. Für Verfassung­srechtler Bernd-Christian Funk gibt es – im Bereich der fehlenden Wahlfreihe­it für Gastropers­onal und auch Kinder – „gravierend­e verfassung­srechtlich­e Bedenken, denen man nachgehen soll“.

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