Kein Familienbonus für Bezieher der Mindestsicherung
Entwurf: 250 Euro nicht bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit
Wien – Der von ÖVP und FPÖ geplante „Familienbonus“sieht zwar einen Mindestbetrag für Alleinerzieherinnen vor. Sollten diese ganzjährig Arbeitslose, Notstandshilfe oder Mindestsicherung beziehen, werden die 250 Euro pro Kind und Jahr aber nicht bezahlt. Das sieht der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums vor. Dort ist auch im Detail geregelt, wie der Bonus zwischen berufstätigen Eltern geteilt wird.
Der „Familienbonus plus“soll ab 2019 eine Steuergutschrift von 1500 Euro pro Kind und Jahr bringen bzw. 500 Euro ab dem 18. Geburtstag. Immer vorausgesetzt, es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und die Eltern haben ein entsprechendes Einkommen. Die Gutschrift wird nämlich direkt von der Lohnsteuer abgezogen – wer weniger Lohnsteuer bezahlt, erhält vom Familienbonus weniger bis gar nichts. Für Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener sind zumindest 250 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen („Kindermehrbetrag“).
Diese Mindestsumme soll allerdings nicht an Alleinerzieher fließen, die ganzjährig Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Grundversorgung beziehen. „Durch den Kindermehrbetrag sollen nur jene Eltern mit Kindern entlastet werden, die berufstätig sind“, heißt es dazu in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.
Weiters gilt, dass entweder ein Elternteil die gesamte Steuergutschrift erhält oder dass sie 50:50 auf beide aufgeteilt wird. Ein anderes Verhältnis ist nicht vorgesehen. (APA)