Prozess muss warten: Buwog-Richterin auch für Telekom zuständig
Die Telekom-Anklage gegen Rudolf Fischer, Peter Hochegger, Walter Meischberger und Co ist rechtskräftig. Zuständig ist Buwog-Richterin Marion Hohenecker – die Verhandlung wird also auf sich warten lassen.
Wien – Marion Hohenecker ist eine vielbeschäftigte Richterin. Seit Mitte Dezember ist sie voll mit dem Buwog-Verfahren rund um KarlHeinz Grasser eingedeckt. Nun wird ihr ein weiterer Riesenprozess zuteil: Hohenecker ist auch in der Telekom-Causa zuständig. Die Anklage gegen Exlobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger sowie drei frühere TelekomManager ist, wie der Standard erfuhr, nun rechtskräftig.
Hochegger und Meischberger sind auch der Grund von Hoheneckers Zuständigkeit, weil sie auch Buwog-Angeklagte sind. Wie mit der Situation umgegangen wird, darüber entscheidet nun der Richtersenat unter Hohenecker. Wahrscheinlich ist, dass der TelekomProzess erst nach dem Buwog-Verfahren starten kann. Dieses dürfte ein Jahr dauern. (red)
Wien – Es tut sich was in der Aufarbeitung einer der größten Korruptionsaffären der Nachkriegsgeschichte. Die Telekom Austria hat jahrelang Millionen an Politiker sowie parteinahe Vereine und Unternehmen verteilt. Neun Millionen Euro sind in den 2000erJahren über die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger an ÖVP, SPÖ und FPÖ (BZÖ) bzw. ihnen nahestehende Betriebe und Personen geflossen, ein guter Teil über schwarze Kassen.
Nach jahrelangen Ermittlungen ist die Anklage gegen die Beschuldigten – neben Meischberger und Hochegger Ex-Telekomvorstand Rudolf Fischer und zwei weitere Mitarbeiter des teilstaatlichen Konzerns – fix. Das Oberlandesgericht Wien hat die Einsprüche dreier Angeklagter abgewiesen, die Anklage ist somit rechtskräftig. Doch die Sache hat einen Haken, der das Verfahren wohl gröber verzögern dürfte: die richterliche Zuständigkeit.
Hochegger und Meischberger stehen nämlich gerade vor Gericht – bekanntermaßen im Buwog-Prozess rund um mutmaßliche Bestechungszahlungen an Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser. In der Causa Telekom kommt nun eine Bestimmung ins Spiel, wonach ein Angeklagter immer nur vor einem Richter oder einer Richterin bzw. einem Richtersenat einvernommen werden darf. Bei der Buwog ist die Vorsitzende des Senats Marion Hohenecker. Und da Meischberger und Hochegger rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen angeklagt sind, ist Hohenecker auch für die Causa Telekom/Parteienfinanzierung zuständig.
Das wirft einige Fragen auf, vor allem betreffend die Zeitachse. Die Vernehmungen der 14 Angeklagten in der Causa Buwog befin- den sich noch in der Anfangsphase. Grassers Anwalt Manfred Ainedter geht davon aus, dass sein Mandant erst Ende Mai befragt werden wird, wie er am Wochenende in einem Interview sagte.
Und dann wäre da noch die Zeugenflut: Allein die Staatsanwaltschaft will 166 Personen vor Gericht befragen. Die Liste dürfte von den Angeklagten noch ordentlich ausgeweitet werden. Dass die Buwog – erstinstanzlich wohlgemerkt – heuer über die Runden geht, gilt alles andere als fix. Dass Hohenecker Buwog und Telekom parallel führt, ist unwahrscheinlich. Die Angeklagten werden wohl noch ein Jahr zur Vorbereitung Zeit haben. Entscheiden über den Prozessfahrplan wird der Richtersenat unter Hohenecker, erklärt die Sprecherin des Straflandesgerichts Wien, die Hoheneckers Zuständigkeit bestätigt.
Bei den nun vom Oberlandesgericht (OLG) Wien abgewiesenen Einsprüchen handelt es sich um Einwände von Fischer, Meischberger und Hochegger. Fischer beklagte sich etwa über eine mangelnde Abgrenzung der einzelnen angeklagten Geschäftsfälle – bei der Telekom gab es ja schon andere Verfahren mit Beteiligung des Ex-Vorstandsdirektors.
Schwarze Kassen
Das OLG teilt die Kritik nicht, der Anklageschrift sei „ohne jegliche Zweifel zu entnehmen, dass (und welche) Zahlungen mit Bezug zu Geschäftsfällen in die bei der Valora AG eingerichtete ,Schwarze Kassa‘ erfasst sind“, heißt es im Beschluss vom 16. Februar. Die Anklagebehörde (Staatsanwaltschaft Wien) habe eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Anklage erstellt, diese übersichtlich gestaltet und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge konzis dargestellt.
In den Wind geschlagen hat der OLG-Senat auch die Anklageeinsprüche der Exlobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger. Ersterer hatte etwa moniert, sein Verteidiger habe keine Akteneinsicht gehabt, der Anwalt habe aber eine solche gar nicht beantragt, sagt das OLG. Meischbergers Anwalt wieder hatte eine parteipolitische motivierte Vorgangsweise der Verfolgungsbehörden erwähnt, derartige „Spekulationen sind einer Erwiderung“durchs OLG „nicht zugänglich“, hielt Selbiges dazu fest. Auch die Darstellung, Meischberger seien „die Untreuehandlungen, aus denen die Geldbeträge herrühren“nicht bekannt gewesen, ließ das Gericht nicht gelten. Die Staatsanwaltschaft leite „kongruent“das Gegenteil ab. Den Schilderungen von Meischbergers strategischer Beratertätigkeit und Leistung konnte das OLG auch nichts abgewinnen. Das Gutachten des Sachverständigen Matthias Kopetzky habe anderes ergeben, ebenso die in der Anklage „aktenkonform dargestellten Umstände“.
Im Zentrum dieser Causa Telekom Austria (TA) steht der Vorwurf, Exmanager hätten vor allem in Hocheggers Beratungsgesellschaft Valora „schwarze Kassen“gebildet und befüllt und über diesen Weg Parteien bzw. denen nahestehende Institutionen finanziert. Es geht um den Vorwurf der Untreue, Geschenkannahme, falsche Beweisaussage und Geldwäscherei. Politiker oder Parteien wurden freilich nicht angeklagt, die fünf Beschuldigten haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wann immer verhandelt wird, dann dürfte vor allem Hocheggers Verantwortung interessant werden. Er hat in der Causa Buwog ein Teilgeständnis abgelegt. In der Causa TA beschrieb Gutachter Kopetzky seine Tätigkeit so: Hochegger habe mit anderen „ein neues Geschäftsmodell zur Infiltration überwiegend in der Politik angesiedelter Entscheidungswege ... entwickelt“.